Aus Hamburg

kjz1, Montag, 24. März 2025, 11:44 (vor 537 Tagen) @ Willscher

Meine kleine schnuckelig Heimatgemeinde war immerhin so schlau, vor Jahren einen Förderverein zu gründen. Ausserdem steht sie finanziell so da, dass sie noch nicht einmal Zuschüsse in Anspruch nehmen müsste. Vielleicht verkauft das Bistum dem Verein das Kirchengebäude. Wenn dann alle aus der Kirche austreten (aber natürlich dem Glauben treu bleiben), wäre das eine gute Sache. Immer dann, wenn der "Kämmerer" mitbekommt, dass man ein Benefizkonzert für den Verein spielt, tritt ihm der Schaum vor den Mund.

Einen Förderverein gibt es hier auch. Aber der wird von 'amtlicher Seite' auch argwöhnisch beäugt. Denn dieser könnte ja in die 'Pläne von oben hineinpfuschen'. Aus dem Immobilienkonzept des Bistums:

In diesem Kapitel sollen Handlungsalternativen für die folgende Möglichkeit beschrieben werden: In einer Pfarrei gründet sich ein Förderverein (oder ähnliches) [Bsp.: “Orgelbauverein”, “Förderverein Großküche Pfarrheim”], dessen Satzungszweck die Erhaltung eines Gebäudebestandteils der Kirchengemeinde [Bsp.: Orgel, Pfarrheim-Küche] ist. Sollte dieses Gebäude gemäß des Immobilienkonzepts und der Förderrichtlinien nicht mehr zuschussfähig sein (s. vorherige Kapitel), so könnte der Förderverein durch finanzielle Zuwendungen zu Gebäudebestandteilen den Erhalt von Gebäuden [Bsp.: Kirche, Pfarrheim] und eventuell sogar deren Bezuschussung durch das Bistum erzwingen und damit das Immobilienkonzept ad absurdum führen. Fazit: Die Zweckbestimmung von Fördervereinen darf sich nicht auf Entscheidungen des Immobilienkonzeptes auswirken.

Also hat man hier schon vorgebaut, dass Fördervereine nicht in die Quere kommen...


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