Auftragsvergabe für Ausreinigung

Wolfgang Gourgé @, Montag, 14. Juli 2014, 13:47 (vor 4491 Tagen) @ jrbecker


....wenn noch Garantiezeiten laufen, die üblicherweise bei Abschluß eines Stimm- und Pflegevertrages sehr viel länger sind als die gesetzliche Gewährleistung, führt die "Zwischenschaltung" anderer Orgelbauer ohne Zustimmung des ursprünglichen Erbauers bzw. derjenigen Firma, die die Reinigung ausgeführt hat, stets zum Verlust der Garantie. Das sollte man sich also schon gut überlegen.

Gruß,
Wolfgang

Welche Garantiezeit könnte bei einer 1977 erbauten Orgel heute noch laufen...?

Lg
Jörg

....die von der letzten Ausreinigung und Überholung.....

Gruß,
Wolfgang


gesamter Thread:

 

powered by my little forum