Auftragsvergabe für Ausreinigung

kjz1, Freitag, 11. Juli 2014, 14:33 (vor 4498 Tagen) @ jrbecker

Eben nicht. Zumindest nicht da, wo die VOL/A angewandt wird. Ganz klar steht im § 18 Abs. 1: "Der Zuschlag ist auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Der niedrigste Preis allein ist nicht entscheidend." Und an "meiner" Behörde wird danach verfahren.

Meine Erfahrung mit Beschaffungsabteilungen ist da leider, dass halt doch wirtschaftlich=billig gesetzt wird. Leider. Für die Vergabe an den preiswertesten Anbieter sind ellenlange (und sehr gut formulierte) Begründungen vonnöten.


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