Auftragsvergabe für Ausreinigung

Wolfgang Gourgé @, Freitag, 11. Juli 2014, 17:41 (vor 4495 Tagen) @ jrbecker

Wie sieht denn überhaupt das kirchliche Vergaberecht aus?

Nach Aussage des Orgelbauers und der Kirchenpflegerin gibt es in unserer Diözese nicht den Unterschied zwischen billig und preiswert - d.h. der billigste muß den Zuschlag kriegen.
Und unsere Diözese scheint darüberhinaus eine der wenigen zu sein, in der der Finanzausschuß dermaßen stark positioniert ist, daß das "Werzahltschafftan"-Prinzip auch dann nicht durchsetzbar ist, wenn es keine Zuschüsse gibt.

Ich schrieb es gerade auch in eine andere Antwort hinein: Wenn die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (kurz VOL/A) zugrunde gelegt wird, ist ganz eindeutig das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen und nicht das günstigste (§ 18 Abs. 1 VOL/A). Ob Kirchens allerdings an die Anwendung dieser Rechtsvorschrift gebunden sind, ist mir gerade nicht geläufig...

...sind sie nicht. Es ist natürlich möglich, das bistumsintern so zu regeln. Die VOL muß Vertragsbestandteil sein, sonst gelten die normalen Regelungen des BGB.


Bei dem neueren Instrument dagegen waren in der usprünglichen Intonation einfach Schwachstellen drin: Die Rohrflöte 8' war gegenüber dem Prinzipal 8' viel zu leise, die Spitzflöte 4' war der Oktave 4' fast ähnlich, flötig war da nix, hier wurden im Zusammenhang mit der Reinigung total geschraubt, und das erfolgreich! - Nur die zu laute und von unten bis oben unausgewogene Posaune haben sie nicht in den Griff bekommen.

....dafür kann man dann aber was vom Werklohn abziehen.....;--).....


Das habe ich dann dreimal bei den nachfolgenden jährlichen Stimmungen angesprochen udn nachdem dazu nur "lapidare" Äuserungen kamen, habe ich mit da jetzt jemand anderen geholt. Im Oktober bekomme ich meine Posaune nachgearbeitet und ich bin richtig gespannt, wie gut das werden wird! (Wir haben übrigens von dem Intonateur, der es machen soll, zwei Probetönde gefordert - ich war ziemlich perplex, was man aus einer orgelbewegt engen, halb langen Kupferposaune herausholen kann!)<

....wenn noch Garantiezeiten laufen, die üblicherweise bei Abschluß eines Stimm- und Pflegevertrages sehr viel länger sind als die gesetzliche Gewährleistung, führt die "Zwischenschaltung" anderer Orgelbauer ohne Zustimmung des ursprünglichen Erbauers bzw. derjenigen Firma, die die Reinigung ausgeführt hat, stets zum Verlust der Garantie. Das sollte man sich also schon gut überlegen.

Gruß,
Wolfgang


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