Auftragsvergabe für Ausreinigung

Dorforganist, Donnerstag, 10. Juli 2014, 16:24 (vor 4497 Tagen) @ kjz1

Wie sieht denn überhaupt das kirchliche Vergaberecht aus?

Nach Aussage des Orgelbauers und der Kirchenpflegerin gibt es in unserer Diözese nicht den Unterschied zwischen billig und preiswert - d.h. der billigste muß den Zuschlag kriegen.
Und unsere Diözese scheint darüberhinaus eine der wenigen zu sein, in der der Finanzausschuß dermaßen stark positioniert ist, daß das "Werzahltschafftan"-Prinzip auch dann nicht durchsetzbar ist, wenn es keine Zuschüsse gibt.

Wie sehen denn die Angebotspreise von beiden Orgelbauern im Vergleich aus?

Die Preise sind erst mal über den Daumen angegeben worden, wobei der kleinere mal eine niedrigere Summe genannt hat (soll aber auch in laufenden Projekten schon mal Nachtragsangebote zu machen pflegen). Ich habe die Kirchenpflegerin gebeten, von beiden ein qualifiziertes Angebot einzuholen, wobei mir bewußt ist, daß das bei beiden Arbeit verursacht, die aber einer der beiden letztendlich nicht bezahlt kriegt.

Allerdings haben mich Eure Nachfragen nach der Notwendigkeit der Nachintonation etwas ins Grübeln gebracht: ich ging davon aus, daß eine Nachintonation nach dem Ausbau des Pfeifenwerks zwangsläufig stattfinden würde (abgesehen von meinen bescheidenen Zusatzwünschen, auf die ich im Zweifelsfall aber eher verzichten könnte, denn die Orgel ist an sich wirklich gut).

Ist es realistisch, daß der Orgelbauer, der die Orgel reinigt, tatsächlich die Finger von der Intonation läßt? Könnte es sinnvoll und realistisch sein, die kleineren Intonationswünsche (betrifft den Diskant einer Spitzflöte im Rückpositiv und evtl. der beiden Mixturen) in einer der regelmäßigen Wartungen (mit denen hoffentlich weiterhin der Hersteller beauftragt wird) zu "verstecken"?

Ich hätte ja nicht geglaubt, daß man mit so einem relativ trivialen Projekt auch noch in die Niederungen der Politik geraten kann, aber da war ich wohl naiv...


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