Auftragsvergabe für Ausreinigung

kjz1, Donnerstag, 10. Juli 2014, 18:15 (vor 4500 Tagen) @ Dorforganist
bearbeitet von kjz1, Donnerstag, 10. Juli 2014, 18:33

Nach Aussage des Orgelbauers und der Kirchenpflegerin gibt es in unserer Diözese nicht den Unterschied zwischen billig und preiswert - d.h. der billigste muß den Zuschlag kriegen.

Also genau wie im öffentlichen Dienst... Man hat natürlich die Möglichkeit der Steuerung, denn beim Verfassen des Ausschreibungstextes ist der Auftraggeber frei. Also die Ausschreibung so anlegen, dass dies eigentlich nur der gewünschte Auftragnehmer erfüllen kann oder halt klipp und klar reinschreiben, dass keine Neuintonation sondern nur die Reinigung, etc. zu erledigen ist und der Orgelbauer ansonsten die Pfeifen unangetastet lassen soll. Ist zwar etwas tricky und mühsam, aber meist kann man es doch so 'hinbiegen'.

Wobei die erstere Methode natürlich auch einen weiteren 'Fallstrick' aufweist: Man kann zwar so ausschreiben, dass nur Anbieter A wahrscheinlich alle Bedingungen erfüllt. Aber (auf verschlungenen Pfaden) erfährt dann noch Anbieter C (den man überhaupt nicht im Blick hatte) von der Ausschreibung und macht ein Angebot: ich kann das alles und noch viel billiger. Und plötzlich sieht man sich genötigt, Anbieter C nehmen zu müssen.


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