Auftragsvergabe für Ausreinigung

jrbecker @, Freitag, 11. Juli 2014, 12:15 (vor 4495 Tagen) @ kjz1

Nach Aussage des Orgelbauers und der Kirchenpflegerin gibt es in unserer Diözese nicht den Unterschied zwischen billig und preiswert - d.h. der billigste muß den Zuschlag kriegen.


Also genau wie im öffentlichen Dienst...


Eben nicht. Zumindest nicht da, wo die VOL/A angewandt wird. Ganz klar steht im § 18 Abs. 1: "Der Zuschlag ist auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Der niedrigste Preis allein ist nicht entscheidend." Und an "meiner" Behörde wird danach verfahren.


LG
Jörg


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