Auftragsvergabe für Ausreinigung

abstrakte @, Donnerstag, 10. Juli 2014, 17:10 (vor 4501 Tagen) @ Dorforganist

Ich hätte ja nicht geglaubt, daß man mit so einem relativ trivialen Projekt auch noch in die Niederungen der Politik geraten kann, aber da war ich wohl naiv...

Naja mit Politik hat das ja nur begrenzt zu tun ;-).
Tipp dazu: von Berufs wegen (eine größere deutsche Universität) kenne ich das so, dass wir dass über die Ausschreibungstexte regeln. Wenn etwas ganz genau ausgeführt werden soll, dann spezifizieren wir das auch genau so. Das ist dan mitunter etwas mühsam in der Vorbereitungsphase, weil man da sehr klar herausarbeiten muss, was man eigentlich genau haben und was man nicht haben will. Wenn beispielsweise Firmen im Spiel sind, von denen bekannt ist, dass der Kundenservice mitunter etwas "langsam" anläuft, schreiben wir relativ kurze und klare Fristen in die Ausschreibung, innerhalb derer der Service erbracht werden muss. Wenn das dann nicht klappt, kann man mit Berufung auf den Ausschreibungstext sofort die zentrale Beschaffungsstelle einschalten, die auf solche Problem auch sehr prompt reagiert.
In Deinem Fall würde ich also versuchen, einen sehr klaren Ausschreibungstext zu erstellen oder durch die Gemeinde erstellen zu lassen, in dem klar geregelt ist, dass

In dem Fall, dass die Dir unliebe Firma den Zuschlag erhält, ist dann klar geregelt, dass sie die Intonation nicht anrühren sollen. Und gegenüber dem OSV kann man das dann ja so aufziehen, dass man sagt, dass lediglich eine Ausreinigung nötig sei und eine "kostspielige" Nachintonation nicht sein muss. Kleinere intonatorische Nacharbeiten kann man dann ja evtl. "unter der Flughöhe" des OSV im Rahmen des Wartungsvertrages durchführen lassen.

Beste Grüße,
Abstrakte


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