"das äußerst fragwürdige Modell des lokalen Kleinbetriebs"

Karl-Bernhardin Kropf @, Rostock, Montag, 02. Dezember 2024, 12:35 (vor 647 Tagen) @ Orgelfritze

Die angesprochene Umsetzung des § 2b UStG wird wohl erst zum 1.1.2027 relevant: Info

Kurzfassung: Die damit einhergehende Belastung der öffentlichen Hand und die Abgrenzungsproblematiken sind ein wirksamer Schutz vor der Umsetzung dieses Blödsinns.

Ja, den Eindruck hatte ich bisher auch. Bei der Arbeitszeiterfassung ist allerdings anders, das wird bei Kirchens noch spannend.


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