Bei Abmahnung: Sofort Einspruch geltend machen!

Stephan Pollok @, Mittwoch, 10. Mai 2023, 20:00 (vor 1269 Tagen) @ Residual

Das Kirchenmilieu krankt vielfach unter Wirklichkeitsverlust.
Hier meine Empfehlungen aus eigener Erfahrung:

Bei einer Abmahnung muß man unbedingt innerhalb der gesetzten Frist Einspruch erheben, am besten sofort.
Diesen kann man ohne anwaltliche Hilfe erklären.
Dann kontaktiert man so schnell wie möglich die Mitarbeitervertretung.
Wenn man sich als Kirchenmusiker irgendwo in einer Gemeinde engagieren sollte, dann da.
Kindergärtnerinnen haben in dieser Beziehung mehr Hausverstand als die Kirchenmusiker.
Wer sich dafür zu fein ist, der darf sich nicht beschweren, falls es für ihn nachteilig läuft.
Eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband oder eine Rechtsschutzversicherung ist außerdem zu empfehlen.
Beim Vorwurf eines schweren Dienstvergehens sollte man in jedem Falle einen Anwalt konsultieren.
Wenn man Glück hat, hat die Abmahnung einen Formfehler und ist damit ungültig.
"Nachbessern" geht nicht.


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