Frauenkirche: Gerichtsentscheidung wurde vertagt

JSBach @, Mittwoch, 21. Dezember 2022, 21:55 (vor 1407 Tagen) @ Sweelinck

Gut, es gibt Fälle einer plötzlichen Erkrankung, ein Unfall oder sonstige höhere Gewalt. Schon bei drohendem Glatteis erwartet man von uns Musikern, daß wir uns darauf einstellen.

Im Falle von Erkrankung und Unfall meldet man sich krank, dann kann der Arbeitgeber auch nicht meckern oder gar abmahnen.
Der Weg zur Arbeit ist aber prinzipiell Risiko des Arbeitnehmers, er hat dafür zu sorgen, dass er pünktlich da ist.


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