Frauenkirche: Gerichtsentscheidung wurde vertagt

elsenp @, Mittwoch, 21. Dezember 2022, 23:39 (vor 1408 Tagen) @ Sweelinck

Ich lese da: „ Sie wirft dem 54-jährigen Organisten Unzuverlässigkeit vor. Er soll häufig unpünktlich oder gar nicht zu Terminen erschienen sein.“

Vorsicht: Ich lese da nicht, dass Herr Kummer zu Gottesdiensten oder Konzerten nicht oder unpünktlich erschienen ist. Es ist allgemein von "Terminen" die Rede. Und das können auch sein: Besprechungen, Dienstgespräche, Plauderrunden, Abstimmung mit Brautleuten, Touristische Führungen etc. etc. etc.


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