Residenzpflicht

Cor de Basset, Dienstag, 25. Juni 2013, 08:50 (vor 4811 Tagen) @ Hausorgler
bearbeitet von Cor de Basset, Dienstag, 25. Juni 2013, 12:17

Wenn einer seine Dienstpflichten gewissenhaft erfüllt, kann er doch wohnen wo er will. Das Management seines Reisestresses ist sein Problem. Und der darf sich eben nicht auf die Qualität seiner Dienstausübung auswirken.

Im Rahmen einer Professur für ein künstlerisches Hauptfach (oder auch bei einer Gastprofessur) lässt sich das Pendeln auch über größere Entfernungen hinweg noch relativ gut umsetzen. In anderen Studienbereichen, oder bei zusätzlichen administrativen Aufgaben (Studienbereichsleitung usw.), wird dies erheblich komplizierter bis unmöglich.
Dass dies der Gesundheit (und dem Privatleben) nicht besonders zuträglich ist, hat das Beispiel Pierre Cochereau gezeigt: Ein rastloser Zeitplan mit Kirchenstelle in Paris, Wohnsitz mit Familie in Nizza, Leitungsfunktionen an den Konservatorien in Nizza und Lyon und weltweiten Konzertterminen, über einen Zeitraum von mehr als zwanzig Jahren, dürfte für die meisten Menschen mehr als zermürbend sein. George Baker hat Cochereau an dessem Lebensende prägnant beschrieben: "Er hatte mit 59 Jahren den Körper eines 90-Jährigen."

Was "pendelnde" Kirchenmusiker betrifft, fällt mir spontan nur ein Beispiel ein: Willibald Guggenmos am Dom in St. Gallen.


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