Residenzpflicht

Hausorgler @, Feldkirch/Vorarlberg, Dienstag, 25. Juni 2013, 08:30 (vor 4811 Tagen) @ Cor de Basset

Wenn einer seine Dienstpflichten gewissenhaft erfüllt, kann er doch wohnen wo er will. Das Management seines Reisestresses ist sein Problem. Und der darf sich eben nicht auf die Qualität seiner Dienstausübung auswirken.


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