Residenzpflicht?

Contrebasson 32' @, Dienstag, 25. Juni 2013, 00:19 (vor 4811 Tagen) @ ThomasMP

Ich finde die Frage nach der Residenzpflicht, z.B. für Domorganisten, gar nicht so verkehrt. So weiß ich vom früheren Würzburger Domorganisten P. Damjakob, daß für ihn eine Präsenzpflicht im Dom bestand und er für auswärtige Konzerte eine Genehmigung der Domprobstei brauchte. Der Kölner Domorganist hingeben gibt sich ja, wohl in der Zusammenarbeit mit der Musikhochschule, als konzertierender Organist mit vielen Auswärtsterminen.

... hoffentlich forderst du nicht bald auch noch die Residenzpflicht für Wald und Wiesen-Organisten!

Grundsätzlich ist der Job des Kirchenmusikers kein Beruf, der unbedingt das Wohnen vor Ort voraussetzt, solange alle Verpflichtungen eingehalten werden können. Schließlich ist es doch nicht das Problem Arbeitgebers, wenn der Arbeitnehmer weit entfernt wohnt und dementsprechend lange Anfahrten nebst Fahrtkosten in Kauf nehmen muss. All' das wie gesagt unter der Bedingung, dass keinerlei Einschränkung für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit daraus folgen.

Mit besten Grüßen
Contrebasson 32'


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