Residenzpflicht

Cor de Basset, Dienstag, 25. Juni 2013, 08:18 (vor 4811 Tagen) @ Dorforganist
bearbeitet von Cor de Basset, Dienstag, 25. Juni 2013, 12:13

Durch Umzug an einen weit entfernten Ort (ca. 225 km!) hat er sein Desinteresse zusätzlich bekundet.


Die wahren Könner schaffen das auch auf diese Entfernung, ich als Nebenamtler bin immer schon froh, dieselbe Entfernung - allerdings in Metern! - zu meiner Dienstorgel zu haben...

Im Bereich der Hochschullehre wird der Aspekt "Präsenzpflicht für Professoren" bzw. Wohnsitz am Hochschulort immer wieder betont. De facto sieht es aber anders aus. So hatten z. B. Gerhard Weinberger und Edgar Krapp ihren festen Wohnsitz stets in München und pendelten für jeweils mehrere Tage pro Woche zu ihren jeweiligen Hochschulen in Detmold bzw. Frankfurt/Main.


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