München - kleiner Bilderbogen

Wolfgang Gourgé @, Sonntag, 16. November 2014, 01:32 (vor 4376 Tagen) @ friedemannw

Per Ferndiagnose kann man das nicht sagen! Liegt es an fehlerhaft hergestellten Pfeifen, dann sollte das doch zu Lasten des Herstellers gehen. Gibt es andere Probleme wie z.B. ungenügende Rastrierung oder vom Orgelbauer falsch dimensionierte Fenster oder Stege in der Überlängen der Pfeifen, dann muss sich doch der Orgelbauer darum kümmern. Oder sehe ich das falsch?

....teilweise. Im Verhältnis zwischen dem Orgelbauer und dem Zulieferer der Pfeifen ist das richtig. Im Verhältnis zwischen dem Orgelbauer und dem Auftraggeber ist es falsch: der Auftraggeber bzw. "Besteller", wie es im Werkvertragsrecht korrekt heißt - also die Kirchengemeinde oder Kirchenstiftung, whatever - hat nur einen Vertrag mit dem Orgelbauer. Und Sachmängel sind in diesem Verhältnis alleine Sache des Orgelbauers, er kann den Besteller nicht an den Pfeifen-Zulieferer verweisen, da Gewährleistungsrechte anders als Schadensersatzansprüche immer einen Vertrag voraussetzen.

Gruß,
Wolfgang


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