München - Garantie

Gast @, Donnerstag, 06. November 2014, 11:29 (vor 4385 Tagen) @ Evacuant

Wenn W. sich weigert, kann sie einen anderen Orgelbauer beauftragen, ordentliche Pfeifen einzubauen und W. die Rechnung dafür schicken. W. ist dann verpflichtet, die Rechnung zu bezahlen.

Nicht zwangslauefig!

Ueber die gesetzlichen Gewaehrleistung von grade mal zwei Jahren hinaus koennen Orgelbauer und Kirchengemeinde in Sachen "freiwillige Garantie"(!) eigentlich aushandeln, was sie wollen und wie sie lustig sind.
Der Normalfall ist natuerlich immer noch, dass der Orgelbauer die Komplettgarantie unter nur sehr wenigen Bedingungen an die KG stellt, wie z.B. Raumfeuchte und Wartungsvertrag.

Aber schon bei dem angesprochenden "Billigprospekt" haette das auch schon wieder ganz anders lauten koennen. Hier haette der Orgelbauer schon bereits vorweg sagen koennen: "OK - es geht billiger und ich mache es euch; aber ich kann es eigentlich nicht empfehlen und uebernehme daher auch keine Garantie auf diese Loesung".

Da mittlerweile auch im Orgelbau immer mehr mit Subunternehmern und Kooperationen gearbeitet wird, werden wir in der Zukunft sicherlich noch ganz interessante Dinge erleben...


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