München - Garantie

Evacuant, Freitag, 07. November 2014, 20:25 (vor 4384 Tagen) @ Gast

Ueber die gesetzlichen Gewaehrleistung von grade mal zwei Jahren hinaus koennen Orgelbauer und Kirchengemeinde in Sachen "freiwillige Garantie"(!) eigentlich aushandeln, was sie wollen und wie sie lustig sind.

Allgemein üblich sind 10 Jahre, aber auch wenn ausnahmsweise etwas anderes vereinbart wird, gilt das, was ich geschrieben habe:
Der Orgelbauer ist verpflichtet, ordentliches Material zu liefern, und wenn sich innerhalb der Garantiezeit herausstellt, dass das Material mangelhaft ist, ist der Orgelbauer verpflichtet, die Mängel zu beseitigen.

Aber schon bei dem angesprochenden "Billigprospekt" haette das auch schon wieder ganz anders lauten koennen. Hier haette der Orgelbauer schon bereits vorweg sagen koennen: "OK - es geht billiger und ich mache es euch; aber ich kann es eigentlich nicht empfehlen und uebernehme daher auch keine Garantie auf diese Loesung".

Diese Möglichkeit kann man im Fall München, Herz Jesu ausschließen.


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