VOD/BDO-Tagung 2014 in Köln (II)

Wolfgang Gourgé @, Samstag, 21. Juni 2014, 01:21 (vor 4515 Tagen)

Der Mittwoch begann mit einem Vortrag von Michael Gerhard Kaufmann im Karl Rahner-Haus: "Zur Ästhetik der Orgel".

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Ihm schloß sich eine Diskussionsrunde mit Vorträgen von "uns" Andreas und Dominik Susteck an.

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Was soll eine moderne Orgel können, was nicht? Wo sind die Grenzen der Orgel, und wie lotet man sie kompositorisch aus? Während Andreas als Vertreter des "Mainstream" fungieren sollte, kam Dominik Susteck die Rolle des Avantgardisten zu - so hatte er ein Papier verfaßt, in dem er Anforderungen an moderne Orgeln formulierte: "Aspekte für Orgelsachverständige und Orgelbauer zur Erstelluntg von Dispositionen, die sich zeitgenössischem Komponieren und neuer Orgelmusik ab 1960 öffnen".

Kurz zusammengefaßt, fordert er darin folgendes: 1) Winddrossel (durch Regulierung der Gebläsedrehzahl; Registertrakturen, die die Register beim Abschalten der Orgel geöffnet lassen); 2) stufenlose Regulierbarkeit von Tremulanten in Amplitude und Geschwindigkeit; 3) Beibehaltung des Werkprinzips, dabei im Idealfall dreimanualige Instrumente mit zwei schwellbaren Werken; 4) wieder vermehrter Bau von ungradzahligen Aliquoten (Septe, None) sowie Streichermixturen und durchschlagenden Zungen, möglichst in jeder Orgel eine Trompeteria; 5) beim Einbau von Multiplexwerken die Möglichkeit, jedes der Register einzeln und unabhängig auf jedem Manual und im Pedal registrieren zu können (dasselbe soll auch für die Trompeteria gelten); 6) Mixturensetzer - das Schwellwerk sollte immer mit einer zusätzlichen elektrischen Koppel versehen werden, auch das Pedal sollte elektrisch ansteuerbar sein; Koppel Pedal-Hauptwerk, Mixturensetzer (additive Koppeln beliebiger Intervalle zwei Oktaven nach unten und nach oben ins Hauptwerk sowie additive Koppeln eine Oktave nach oben ins Pedal); 7) Midi-Funktion bei elektrischen Trakturen, die alle Register einschließlich Potentiometer und Schwelltritte umfaßt; 8) Schlagzeug - mindestens ein Schlagwerk im Schwellwerk, das über Manuale und Pedal unabhängig angesteuert werden kann, Umstellbarkeit auf frei einstellbare Repetitionen.

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Während die Diskussion zwischen Dominik Susteck und Andreas ein bißchen nach dem Motto "Zwei Stühle - eine Meinung" verlief - Andreas ist ja der Avantgarde durchaus nicht abgeneigt, und so verstanden sich er und D. Susteck nach meinem Eindruck eigentlich recht gut -, boten Sustecks Orgelbau-Thesen doch einigen Zündstoff für die folgende, teils doch recht temperamentvolle Diskussion.

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Frank Weimbs (hinten)

Engagiert widersprachen Susteck Rudolf Meyer aus Winterthur, Frank Weimbs und Kristian Wegscheider - und auch ich. Mir selbst ging es dabei um das Können guter Organisten, von dem ich glaube, daß es solche "Effekte" nicht zwingend braucht - mein Beispiel war, wie in Lübeck (wenn auch dort in anderem Zusammenhang), das herausragende Improvisationskonzert Wolfgang Seifens zu Murnaus "Faust"-Stummfilm im Rahmen des letzten Hamburger Orgelsommers im Hamburger Mariendom. Diese Orgel erfüllt keine der Bedingungen Sustecks - und trotzdem macht sie überragende Musik möglich. Von daher scheint mir das *prinzipielle* Formulieren solcher Anforderungen problematisch.

Rudolf Meyer sprach in diesem Zusammenhang von einem "Kiosk" - bezogen auf die Orgel in St. Peter -, der der Orgel fremd sei, und von rasch ermüdenden Klangeffekten bei dem Stockhausen-Konzert, was bei Dominik Susteck entschiedenen Widerspruch auslöste; Kristian Wegscheider...

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....reagierte ebenfalls temperamentvoll und verwies sinngemäß auf den "Kern" des Instruments. Interessanterweise scheinen solche Diskussionen immer wieder dieselben Thesen aufzugreifen, die schon viel früher diskutiert wurden: man denke etwa an Walchas These von der "objektiven Eigengesetzlichkeit" der Orgel. Wo hört die Orgel auf, wo fängt der "Kiosk" (R. Meyer) an? Sicher eine Frage, über die das letzte Stück Kuchen...

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...noch nicht gegessen ist (und in einer solchen Diskussion auch nicht gegessen werden kann).....

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(das Karl Rahner-Haus neben St. Peter)

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(auf dem Weg zum Hotel...)

Nach der Mittagspause ging es mit rein technischen Aspekten weiter, die - jenseits ästhetischer Fragen - gleichwohl von höchster Wichtigkeit sind: bereits auf der gemeinsamen VOD/BDO-Tagung 2012 war das Thema alternder elektrischer Systeme in Orgeln besprochen worden. Es wird mit jedem Jahr drängender, denn viele Orgeln der Nachkriegszeit weisen eine Elektrik auf, die inzwischen ihre Lebensdauergrenze erreicht, wenn nicht überschritten hat und zunehmend problematisch wird.

Was dabei schnell übersehen werden kann: "Schwachstrom" ist eigentlich eine falsche Bezeichnung, denn in den Niederspannungsteilen der Orgelelektrik werden hohe Stromstärken übertragen - und die sind sprichwörtlich "brandgefährlich". (Wer nachvollziehen will, welches Potential der vermeintliche "Schwachstrom" hat, sehe mal unter die Motorhaube seines Autos: die Stärke der Kabel, die von der Autobatterie mit "nur" 12 Volt wegführt, sagt alles.) Wer z.B. an einer elektropneumatisch traktierten Kegelladenorgel der 1950er Jahre 30 Register zieht (bzw. den Tuttiknopf drückt), aktiviert damit 30 Registermagnete gleichzeitig, die während der gesamten Dauer, während der das jeweilige Register eingeschaltet ist, aktiv sind. Dann kommen noch Tonventile und Relais im Spieltisch hinzu.

Als Referenten trugen der Elektroingenieur Thomas Kroll, Sebastian Reiser von der Fa. Eisenschmid und Vertreter der Firmen Heuss und Laukhuff vor.

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Thomas Kroll

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So sieht man auf dem obigen Bild, was heute dem technischen Standard entspricht: die Aufteilung der Elektrik in unterschiedliche Stromkreise, was in den 1950er und 1960er Jahren nicht üblich war: der "Steuerstrom" mit niedriger Spannung und Stromstärke, der "Arbeitsstrom" mit höherer Stärke, diese jedoch limitiert zur Kurzschlußsicherung.

Da es noch nie gültige Normen für die Niedrigspannungsseite in Orgeln gab, wirken viele Orgelelektriken vergangener Jahrzehnte aus heutiger Sicht "gebastelt" - die Referenten hatten natürlich auch die entsprechenden "Horrorbilder" dabei.

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Einen ersten - überaus wertvollen und gar nicht hoch genug einzuschätzenden - Ansatz für die Schaffung eines einheitlichen Standards hat Thomas Kroll mit einem Leitlinien-Entwurf vorgenommen. Es ist sehr zu hoffen, daß sich dieser Entwurf inklusive eventuell noch einzubringender Ergänzungen als Standard durchsetzt, insbesondere auch hinsichtlich einer einheitlichen Umgehensweise mit älteren Orgelelektriken.

Soll z.B. eine Setzeranlage mit vier (doch so viele....;--)) Kombinationen aus dem Jahr 1972 trotz deren einwandfreier Funktion durch eine neue Anlage ersetzt werden mit tausenden von Speicherplätzen, obwohl die Orgel gerade mal 20 Register aufweist (heute würde man sie rein mechanisch bauen...) und die vier Kombinationen vollauf genügen? Zumal, wenn es sich um ein für diese Orgel gebautes Unikat handelt, das für die technisch-künstlerische Gesamtaussage einigen Zeugniswert hat? Eine ganz eindeutige Antwort läßt sich da nicht geben: funktioniert alles einwandfrei, ergeben sich keine Indizien für technische Probleme oder Überhitzungen und sind die Kabel ausreichend dimensioniert und technisch richtig verlegt, muß man nicht gleich "tabula rasa" machen. Im Hinblick auf einen Lebensdauer-Richtwert von etwa 50 Jahren könnte die Anlage bei Erfüllung der genannten Voraussetzungen noch bis zum nächsten Reinigungstermin in Betrieb bleiben und könnte danach stillgelegt werden, ohne Demontage.

Prof. Karl Schütz (Wien) verwies in diesem Zusammenhang auf eine Skinner-Orgel vom Anfang des 20. Jahrhunderts, deren historische Elektrik immer noch tadellos funktioniere - ebenfalls ein Argument, zumal eine technisch überdurchschnittlich gebaute Elektrik durchaus auch Denkmalwert haben kann.

Ein Diskussionsansatz betraf den Gesichtspunkt des Bestandsschutzes, ging jedoch von einem inhaltlich unzutreffenden Verständnis aus: unter den Bestandsschutz fällt keine defekte und deshalb gefährliche Anlage. Wer einen Mercedes Bj. 1970 hat, darf diesen auch heute noch fahren, obwohl er längst nicht mehr heutigen Vorschriften für Neuwagen entspricht. Das gilt aber nicht für abgefahrene Reifen oder defekte Bremsen: denn damit durfte er auch schon 1970 nicht betrieben werden. Dasselbe gilt für Elektriken in Orgeln. Historische Kabel, deren Garn-Isolierung sich auflöst, fallen nicht unter den Bestandsschutz.

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...to be continued....


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