Zuviel Bürokratie ? Aber nichdoch nie ... Situation im Erzbistum Bamberg

Bariolage, Sonntag, 06. April 2025, 10:55 (vor 521 Tagen) @ elias.orgel

Anstellungs- und Vergütungsmodalitäten für nebenamtliche
Organist*innen in der Diskussion

Muss es einen Arbeitsvertrag für jeden Organisten geben: bedingt oder unbedingt – so oder anders? Die Frage ist wegen unterschiedlicher Betrachtungsweisen nicht einfach zu beantwor-
ten, die Sache nicht einfach zu lösen. Seit März des Jahres [2024] ist ein Prüfungs- und Gesprächs­prozess über dieses wichtige Thema in Gang gekommen, das wohl sehr viele Organisten interessieren und betreffen dürfte, und dieser Prozess wird wohl auch noch länger andauern. Es
geht um das Verfahren, das die Bistumsverwaltung seit Ende 2006 den Pfarreien für alle nicht
hauptberuflich tätigen Organisten em­pfiehlt,wenn sie in Teilzeitanstellung oder im Rahmen
der Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale für ihr liturgisches Orgelspiel Vergütungen erhal-
ten, selbst wenn ihr Dienstumfang jährlich nur wenige Stunden beträgt.
In den letzten Jahren hatte sich indes die em­pfohlene und an die Organisten als notwen-
dig vermittelte Verfahrenspraxis in der Umsetzung so verändert, dass sich etliche Organisten
an den Berufsverband gewandt hatten, etwa weil Einzelberatung am Telefon nicht mehr
„griff“. Es geht auch generell darum, dass angesichts eines dreistufigen Verfahrens mit circa 20
Formularseiten und teils datenschutzrechtlich fragwürdigen Pflichtangaben die überbordend
entwickelte Bürokratie ganz allgemein dem Ehrenamt nicht entspricht – einem Ehrenamt,
das etwa auch weisungsabhängig eingesetzte Kräfte bei Feuerwehr, Technischem Hilfswerk
und im Sporttraining mit gleichwertigen Alternativen unproblematisch leisten. Das kirchliche
Arbeitsvertragsrecht hatte die ausführlichen Arbeitsverträge ohnehin nicht für das bezahlte
Ehrenamt entworfen, weshalb sich die Bamberger KODA-Mitarbeiterseite für das Problem nicht
zuständig sieht.
Um die Probleme zu lösen, hatten dann Vertreter der Bistumsleitung und des Berufsverbands
interessierte Mitglieder und andere Betroffene zu einer Informationsveranstaltung eingeladen:
Am 8. Juli stellte die Abteilungsleitung für Personal und Bezüge den zehn anwesenden Kirchen-
musikern die verbindlichen Bedingungen und Hintergründe ihrer intern nochmals geprüften
Verfahrensweise dar. Im Gegenzug stellten die Kirchenmusiker Fragen, wiesen auf ungelöste
Probleme hin, äußerten Bedenken, trugen persönliche Erfahrungen vor und begründeten
ihren Antrag auf Verfahrensänderung mit neueren rechtlichen Argumenten und einem Alterna-
tivkonzept, das einer der Anwesenden als Jurist mit Organisten- und kirchlicher Verwaltungser-
fahrung erläuterte.
Das positive Gesprächsklima war bis zum Schluss von gegenseitigem Zuhören und Verständnis
geprägt, was auch das Protokoll der zuständigen Hauptabteilung festhält: „Beide Seiten sind sich
einig, diesbezüglich in stetigem und vertrauensvollen Austausch zu bleiben“. Schließlich ergab
[77] der Ausblick, dass sowohl die Verfahrensweise als auch alle vorgetragenen Anliegen und Argu
mente in Bamberg nochmals überprüft und in eine über­diözesane Arbeitsgruppe eingespielt werden.
Der Einladung folgend formulierten dann einige der Organisten nachträglich weitere Stellung-
nahmen und der als Alternative ausgearbeitete Vorschlag eines Dokumentations-Fragebogens
wurde an die Personalabteilung weitergeleitet. Die Erfüllung einer gesetzlichen Dokumentationspflicht wird schließlich auch von den anwesenden nebenamtlichen Organisten im
Grundsatz unterstützt. So dürfen Verband und Beteiligte eine nächste Runde des Austauschs
und Änderungen, die zur Entspannung der Situation beitragen, erwarten.
aus: Kirchenmusik im Erzbistum Bamberg 79, Dezember 2024, S. 76-77
Entgeltsätze seit 1. März 2024

Entwicklung 2002 --> 2024
A: 20,50 --> 45,43 (121,61%)
C: 15,50 --> 28,42 (83,35%)
E: 10,50 --> 25,43 (142,19%)


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