Aus gegebenem Anlaß - Fortsetzung

Kirnberger, Donnerstag, 03. November 2011, 11:28 (vor 5422 Tagen) @ 3rd_astronaut

Mal wieder zu den Fakten zurück:
- Der größte Teil der Orgelaushilfen und C-Musiker geht noch einem geregelten Hauptberuf nach. Für all diese gilt nach wie vor die Übungsleiterpauschale von € 2100,- steuerfreier Aufwandsentschädigung im Jahr, Höhe frei verhandelbar.
- Was teuer ist und was nicht: Glaubt Ihr ernsthaft, es kommt einer Kirchengemeinde günstiger, wenn man die Steuer- und Nachweispflicht nicht auf den Musiker abwälzt, sondern einem C-Musiker einen tariflichen Lohn inkl. aller Sozialleistungen, Arbeitsplatzbeschreibung, Mitgliedschaft in der Mitarbeitervertretung etc. stellen muß? Unter dem Strich sieht man natürlich sofort, dass beide Seiten zunächst benachteiligt erscheinen: Die Gemeinde muß deutlich tiefer in die Tasche greifen, aber der Musiker bekommt deutlich weniger heraus. Das ist der Preis für Sozialleistungen....


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