+ Orgelkonzerte Ottobeuren +

Hausorgler @, Feldkirch/Vorarlberg, Freitag, 28. Dezember 2012, 16:18 (vor 5053 Tagen) @ OrganisteTuttilaire

Orgeln dieser Art ("Denkmalorgeln", kein tolles Wort, aber sinnfällig...) dürften überhaupt nicht der Verfügungsgewalt privater Eigentümer unterstehen, und seien es Körperschaften. Ist alles Erbe der Menschheit, und kein heute in Ottobeuren tätiger Klosterbruder hat das mindeste dazu beigetragen, daß es diese Orgeln gibt...

Ganz abgesehen davon, dass es soetwas wie die Gemeinpflichtigkeit des Eigentums gibt.

Genau dieses! Zudem sind meines Wissens die Herren Benediktiner dort nur zu Gast. Und das zu äußerst komfortablen Bedingungen: Mindestens die Kirche gehört dem bayr. Staat (ob das Kloster ebenfalls demselben gehört, vermute ich. Es dürfte ähnlich wie in Weingarten sein: Dort zahlten die Mönche als Miete einen symbolischen Euro). Damit haben sie keine Unterhaltsverpflichtungen, keine Baulast, nichts. Die Allgemeinheit zahlt via Steuern das ganze Ding. Dafür kann sie durchaus auch eine Gegenleistung erwarten.
Es wäre also durchaus angemessen, da ein wenig vom hohen Roß herunter zu kommen.


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