+ Orgelkonzerte Ottobeuren +

OrganisteTuttilaire, Freitag, 28. Dezember 2012, 16:11 (vor 5053 Tagen) @ ado

Orgeln dieser Art ("Denkmalorgeln", kein tolles Wort, aber sinnfällig...) dürften überhaupt nicht der Verfügungsgewalt privater Eigentümer unterstehen, und seien es Körperschaften. Ist alles Erbe der Menschheit, und kein heute in Ottobeuren tätiger Klosterbruder hat das mindeste dazu beigetragen, daß es diese Orgeln gibt...


Ganz abgesehen davon, dass es soetwas wie die Gemeinpflichtigkeit des Eigentums gibt.


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