Hans Uwe Hielscher im Münchner Dom - Bootleg

Flûte harmonique, Montag, 01. September 2014, 11:03 (vor 4444 Tagen) @ untersatz32
bearbeitet von Flûte harmonique, Montag, 01. September 2014, 13:01

Trägt das nicht zur Werbung und zur Verbreitung der Orgelmusik bei? Sollten wir nicht irgendwo die Kirche im Dorf lassen? Ich käme zwar selbst nie auf die Idee, DIE Konzertmitschnitte, die ich selber als Veranstalter von unseren Konzerten mit Einverständnis der Interpreten mache, UNGEFRAGT zu veröffentlichen oder auch nur weiterzugeben.
Allerdings sind solche Handymitschnitte heutzutage fast gar nicht mehr zu umgehen oder verhinderbar.
Solange den Interpreten kein wirtschaftlicher Schaden zugefügt wird, sehe ich das mittlerweile als eine Art Publicity ...

Entspannte Grüsse
Thomas


Aufgrund der Tonqualität und Positionierung wird ein Smartphone-Mitschnitt aus dem Publikumsbereich heraus keine gute Werbung sein, insbesondere nicht in einer Akustik wie im Münchner Dom. Als Veranstalter vor Ort hast Du bezüglich Aufnahme-Equipment und Mikrofonpositionierung ganz andere Optionen.
Wenn aber gilt, dass das Filmen oder zumindest die Verbreitung von Live-Mitschnitten in der Regel vom Veranstalter verboten ist, sollte man - nicht nur aus Höflichkeit gegenüber den anderen Konzertbesuchern, die vielleicht gar nicht mitgefilmt werden möchten - sein Smartphone stumm- oder ausgeschaltet in der Tasche lassen. Urheberrechtlich geschützte Musik, Persönlichkeitsrecht und Hausrecht des Veranstalters eröffnen in diesem Zusammenhang noch ganz andere Fragen.

Grüße,
Martin


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