Ausschreibung FB Herz Jesu (Musikhochschule)

jrbecker @, Montag, 24. März 2025, 08:03 (vor 534 Tagen) @ Karl-Bernhardin Kropf
bearbeitet von jrbecker, Montag, 24. März 2025, 11:06

Ja, Du bist ja auch und sogar ganz besonders vom Fach. Das mit den Bewertungskriterien und dass sie nötig sind, ist mir klar und völlig richtig. Ich kenne das sogar aus dem Hochschulbereich, wenn man schon ahnt, dass ein Prüfungsergebnis angefochten werden könnte, dass ein wirkliches Proüfungsprotokoll angefertigt wird und nicht nur erwähnt, was vorgetragen wurde, sondern auch wie.
Ich fand nur in der vorliegenden Ausschreibung die Formulierungen heftig. Bei unsrem Wettbewerb hier entschied ich mich für
2 = überzeugend umgesetzt
1 = erkennbar umgesetzt
0 = Inhalt kommt nicht vor / ist nicht erkennbar

mit Zusatz: "Vier [von 10] Kategorien werden aufgrund ihrer erhöhten Bedeutung doppelt gewertet."

Grundsätlich gibt es ja verschiedene Möglichkeiten, Dinge zu bewerten, erst recht, wenn es darum geht, Konzepte zu beurteilen. Ich persönlich bin übrigens kein großer Freund von "Schulnotenwertungen", weil ich finde, dass eine 10-Punkteskala bessere Möglichkeiten zur Differenzierung lässt. Auch die von dir gewählte Bewertungsart ist aus meiner Sicht gut nachvollziehbar, gerade weil sie nur diese drei "Stufen" beinhaltet.


Denn bei Formulierungen, die tatsächlich qualitativ urteilen wie "sehr gut, herausragend" etc., hatte ich schon Skrupel, ob das Preisgericht sich derartige Urteile anmaßen darf. Allerdings hatten wir ja, da wir uns für den PLANUNGSWettbewerb nach RPW 2013 entschieden hatten, auch die Auflage, dass OBM Teil des Preisgerichts sein mussten - denn nur OBM dürfen über OBM urteilen, wie Archtitekten beiu den üblichen Bau-Planungswettbewerben.

Mit einem solchen Verfahren hatte ich bislang noch nichts zu tun, da sind andere zuständig. Daher fand ich das sehr interessant.

Das bekamen wir dann gerade so hin. Bei der Freiburger Ausschreibung werden eventuell gar keine Orgelbauer beteiligt sein, was ja im Fall dews Verhandlungsverfahrens auch wieder sinnvoll ist, gäbe das doch sonst Konkurrenz-Debatten.

All diese EU-Verordnungen sind wohl in guter Absicht geschaffen worden. Schiebereien wurden sicherlich erschwert, aber die Ausgestaltung der Richtlinien lässt natürlich immer noch etwas Raum für Seltsamkeiten.

Das ist wohl war! Aber wenn einem potenziellen Anbieter "Seltsamkeiten" auffallen und er sich dadurch ausgegrenzt fühlt, kann er das nur "beheben", in dem er sich sofort mit einer Rückfrage meldet. Ist die Anzeige vom Netz, ist auch diese Möglichkeit weg.


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