Ausschreibung FB Herz Jesu (Musikhochschule)

jrbecker @, Montag, 24. März 2025, 07:53 (vor 534 Tagen) @ ThoFi

Wenn ich das so lese, würde ich - auch wegen der Terminvorgaben - sagen: der Kaas is scho bissn (für die nicht süddeutschen: da ist im Vorfeld wsl. schon was gelaufen).
Interessanter finde ich aber, dass in der Stadthalle Görlitz jetzt was vorangeht (Ausschreibung Teilabbau und Einlagerung der Sauer-Orgel).
Thomas

Hallo Thomas, da stimme ich dir zu. Gleichwohl sind die Fristen eines solchen Verfahrens nicht in Stein gemeißelt: Hätte ein OB eine gute Idee zur Erfüllung des Leistungsverzeichnisses (LV), die sich innerhalb des vorgebenen finanziellen Rahmens bewegt, schafft es aber nicht, Angebot und Modelle in der vorgebenen Frist zu erstellen, könnte er durch eine Rückfrage beim Auftragnehmer über das Vergabeportal um eine Anpassung der Fristen bitten. Wenn es sachlich begründet ist, sollte das geprüft werden - kann natürlich aber trotzdem abgelehnt werden. Dies gilt übrigens für alle Inhalte eines Leistungsverzeichnisses: Stellt ein potenzieller Anbieter darin Unstimmigkeiten fest oder aber auch Vorgaben, die zu einer Einschränkung des Wettbewerbs führen (=dass nur ein sehr, sehr kleiner Kreis an Anbietern oder gar nur einer ein Angebot abgeben kann), dann ist er genaugenommen sogar verpflichtet, den Auftraggeber hierzu zu kontaktieren/informieren/befragen. Allerdings immer nur über das Vergbeportal und nur, solange diese Azeige noch öffentlich zugänglich ist. Ein späterer Einspruch/Widerspruch o.ä. ist nicht mehr möglich. Nur wer sich jetzt innerhalb der Frist meldet, kann überhaupt an dem Verfahren teilnnehmen.
Wie realistisch das wäre, kann ich natürlich nicht beurteilen, es kann wie gesagt auch sein, dass es nichts bringt.
Gruß
Jörg


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