Richtlinie 2002/95/EG

Subkoppel II - I @, Dienstag, 20. Dezember 2011, 20:08 (vor 5380 Tagen) @ tiratutti
bearbeitet von Subkoppel II - I, Dienstag, 20. Dezember 2011, 20:14

sieht für mich so aus, als ob jemand (GWM?) wieder eine Sau durchs Dorf treibt.
Zu klären wäre doch grundsätzlich erst mal, ob Pfeifenorgeln überhaupt unter die Richtlinie fallen. Die stehen im Anhang I und das scheint mir schon nicht gegeben zu sein. Insbesondere gilt ja die Richtlinie nicht für "ortsfeste Großanlagen" :-)

... und "Ausrüstungsgegenstände für einen Einsatz im Weltraum" !

Demnach dürfen zumindest einige Register weiterhin Bleizusätze enthalten:

Vox angelica,

Vox coelestis,

und bei großzügiger Auslegung der Paragraphen sicher auch Viole d'amour.

Schmunzel und ab,
Subkoppel II - I


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