Richtlinie 2002/95/EG
Hallo,jeder normal denkende Mensch würde die Sache so oder so ähnlich sehen. Jedoch darf man bei dem EU-Bürokratieapparat nicht unbedingt davon ausgehen... Es uns ist jedenfalls nicht frei überlassen, die EU-Richtlinien nach gesundem Menschenverstand auszulegen, sondern man muss schon das berücksichtigen, was einem aus Brüssel offiziell mitgeteilt wird.
Naja, das ließe sich gegebenenfalls gerichtlich klären. Ich sehe da immer noch keine Gründe, worum man sich Sorgen machen würde. Es gibt, glaube ich, in der Juristerei die Auslegung "nach Sinn und Zweck" des Gesetzes, und die Auslegungen bzw. Urteile sind immer noch an logische Gesetze gebunden.
Und hier ist es tatsächlich so, dass Orgeln als Ganzes - also nicht nur deren Elektronikbauteile - in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen.
Ich sehe darin immer noch kein Widerspruch: in der ganzen Orgel dürfen zukünftig keine bleihaltigen Elektro- und Elektronikgeräte verbaut werden. So what?
Nochmals: es geht um die Vermeidung von Elektronikmüll. Eine einzelne Orgelpfeife ist KEIN Elektronikmüll, egal wieviel Blei sie enthält.
Gruß
Karsten
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