Organistenegos
wie schnell die Musikalität – auf die es für ihn einzig ankam – geopfert wurde für ein oder zwei Register, Manuale oder Organistenegos mehr.
Zustimmung, lieber Friedrich.
Aber der von Dir verwendete Begriff "Organistenegos" wirft eine Folgefrage auf.
Was mit diesem Terminus gemeint ist, ist klar. Und in der von Dir vorgenommenen Wertung ist das auch von mir absolut zu teilen.
Jedoch: Endet die Freiheit der Kunst vor dem Organisten? Kommt es auf ein solches Ego nicht gerade an - als kunstprägender, kunstessentieller Motor?
Funktionier Kunst nicht gerade erst durch das Ego des Künstlers?
Klar kann man einwenden, dass hier ja zehntausende (zumeist öffentliche) Euros einem Künstlerego geopfert werden - aber, Achtung Gleichbehandlungsgrundsatz: Es werden in der bildenden "Kunst" ständig Millionen an öffentlichen Euros für Künstleregos "geopfert" - Geld von dem man auch Kindergärten bauen könnte, um ein bisschen zu polemisieren!
Wie ist es also mit der Freiheit der Kunst in unserem Kontext bestellt? Ist der Organist eben doch seinem Status nach kein Künstler, sondern bloßer Tondiener?
Sollten wir gar zwischen dem Lehrer Lempel mit D-Schein, dem Geltungssüchtigen mit B-Schein, dem guten und schlechten Professor und dem Starorganisten? Und wer darf das am Ende zensieren?
Und wie verhält es sich mit den Egos der übrigen Beteiligten, namentlich der Orgelbauer und Intonateure (die ja ebenfalls Künstler sind, mehr noch als Kunsthandwerker und insofern eigene Kunstfreiheitsrechte geniessen sollten) sowie der Schwachverständigen, der Denkmalschützer, der Kulturkommissionen, der Fachgremien, der Kirchengemeinden, der Kleriker, den Verwaltungsfunktionären??
Schließlich: Mit welchem Recht werden Egos früherer Künstler im oben genannten Sinne derogiert, wenn Instrumente umintoniert, umgebaut oder zerstört werden? Geniessen der Orgelbauer, der Intonateur und ggf. sogar die seinerzeit verantwortlichen Musiker nicht zumindest formalrechtlich den selben Urheberrechtsschutz wie etwa Architekten, ohne deren Zustimmung nichtmal der Eigentümer eines Gebäudes ein solches urheberrechtlich geschütztes "Werk" umgestalten oder vernichten darf?
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- elektrische Koppeln - kjz1, 20.11.2011, 14:14
- elektrische Koppeln - orgeltom, 20.11.2011, 14:44
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