Buxtehude-Ausgabe

Tastenhalter @, Freitag, 28. Juni 2013, 14:01 (vor 4808 Tagen) @ elfengeschrey

man kann sich den belotti I auch kostenneutral aus dem www exstirpieren...
mit etwas geschick beim recherchieren, findet man die quelle :O)

Wie sieht in diesem Falle die Rechtslage aus:
Darf man die Seiten aus dem Internet herunterladen? Es gibt ja den Downloadeintrag, quasi als Aufforderung.
Darf man die Noten zum Spielen benutzen oder nur zum Vergleichen mit anderen Ausgaben heranziehen?

fragt Tastenhalter


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