Transeamus und Urheberecht - etwas für die Juristen
Grüß Gott, Forum,
es ist schon sehr beruhigend, dass Urheberrecht und das Kopieren von Noten anscheinend keine Themen für das Orgelforum sind.
Nachdem mir keiner Auskunft geben konnte, habe ich mich an die VG Musikedition in Kassel gewandt. Die Auskunft von dort (Zusammenfassung):
§ 71 UrhG gilt im o.g. Fall, allerdings nur unter Berücksichtigung der Vorschriften des UWG.
Einschlägig sind §§ 3 und 4 UWG (vgl. auch hier: Täter im Frack).
Ich gebe zu, dass die Auskunft (vor allem nach Durchsicht der Broschüre) auch nicht wirklich abschließend und erhellend ist.
Etwas mehr Licht in die Sache hat für mich die FAQ des B-Note Musikverlages gebracht.
Im Ernstfall scheint allerdings doch immer eine römische Juristenweisheit zu gelten: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.“
Grüße
zehnzweidrittel
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- Transeamus und Urheberecht - etwas für die Juristen - zehnzweidrittel, 30.12.2011, 12:25
- Transeamus und Urheberecht - etwas für die Juristen - zehnzweidrittel, 07.01.2012, 16:58
- Transeamus und Urheberecht - etwas für die Juristen - kjz1, 08.01.2012, 12:56