Transeamus und Urheberecht - etwas für die Juristen
Grüß Gott, Forum,
ich beginne der Übersicht halber ein neues Thema, auch wenn Transeamus der Ausgangspunkt ist.
Meine Frage zielt an alle Rechtskundigen hier im Forum:
Joseph Ignaz Schnabel (1767–1831) wird allgemein das hier zur Genüge diskutierte Transeamus zugeschrieben. Aufgrund der Lebensdaten ist das Werk gemeinfrei.
Wie sieht es mit der 1972 erschienen Neuausgabe von Prof. Dr. Rudolf Walter aus (Edition Laumann, Silesio Cantat Heft 5, derzeit vergriffen)?
Kommt hier - wie ich meine/hoffe - der § 70 Abs. 3 UrhG zum Tragen, nach dem das UrhG wissenschaftlicher Ausgaben gemeinfreier Werke nach 25 Jahren erlischt?
Wenn ja, wäre also diese Ausgabe (ebenso wie die Ausgabe im Böhm-Verlag) inzwischen zum gemeinfreien Werk geworden.
Herzlichen Dank für die Auskunft und ich bin jetzt schon neugierig, ob und welche Verzweigungen dieses Thema erfährt.
Herzliche Grüße
zehnzweidrittel
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- Transeamus und Urheberecht - etwas für die Juristen - zehnzweidrittel, 30.12.2011, 12:25
- Transeamus und Urheberecht - etwas für die Juristen - zehnzweidrittel, 07.01.2012, 16:58
- Transeamus und Urheberecht - etwas für die Juristen - kjz1, 08.01.2012, 12:56