Bootlegging - Mitschnitte von Live-Konzerten
Im Zusammenhang mit diesem Fall finde ich den folgenden Text von 2005 lesenswert. Er stammt noch aus der Zeit vor der weiteren Verbreitung von Multimedia-Smartphones und portablen Digitalrecordern von Zoom und anderen Herstellern. Hat sich die Rechtslage innerhalb der letzten neun Jahre bezüglich Bootleg Recordings wesentlich verändert?
Gruß,
Martin
...nein. Allerdings habe ich Zweifel, ob eine illegale Aufnahme auch eine Vervielfältigung *des Musikstücks* ist, wie es in dem von Dir verlinkten Text heißt - darunter würde ich primär das Kopieren der Noten verstehen, nicht das Mitschneiden einer Aufführung. Mag aber sein, daß ich das falsch sehe; ohne Blick in wenigstens einen der Kommentare zum Urheberrechtsgesetz läßt sich das nicht sagen.Auf jeden Fall verletzt das illegale Mitschneiden die Rechte des Aufführenden, darüberhinaus diejenigen des Veranstalters bzw. des Inhabers des Hausrechts, denn das Aufnehmen ist regelmäßig nicht erlaubt.
Strenggenommen fallen auch Handy-Aufnahmen darunter. Aber will man das im Ernst verfolgen? Kontrollieren oder verhindern kann man das kaum. Außerdem ist die Aufnahmequalität meist so dürftig, daß man außer einem reduzierten und alles andere als optimal ausgesteuerten Klangeindruck nicht so sehr viel mitbekommt. Da wird die Physik wohl auch weiterhin limitierend wirken - so gut Handykameras mittlerweile bei Helligkeit auch sind, liefern sie bei schlechtem Licht trotzdem nur "Rauschware" aufgrund ihrer Mini-Sensoren, und bei den Handy-Mikrophonen dürfte es sich bei schwierigen Aufnahmebedingungen ähnlich verhalten.
Wenn's nur um Handy-Clips geht, würde ich Bootlegs deshalb hinnehmen. Man kann hier gut erleben, wie eine seit Jahrzehnten gleiche Gesetzeslage mit den infolge des technischen Fortschritts sich ändernden sozialen Gewohnheiten zu kollidieren beginnt - "Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage...", sagt Mephisto; Goethe kannte zwar noch keine Handys, aber die Grenzen seines Fachs hat auch er schon gesehen. (Btw: ist das nicht das Schöne an den Klassikern? Man kann auch heutige Probleme mit ihnen umschreiben und womöglich sogar lösen.)
Gruß,
Wolfgang
Ich kann nur für meine Person sprechen, aber ich möchte nicht, dass meine Konzerte ohne meine Kenntnis mitgeschnitten und öffentlich zugänglich gemacht werden, egal ob als Audio oder Video. Es war schon eine sehr unangenehme Überraschung, vor einigen Jahren Ausschnitte aus meinen CDs auf YouTube zu entdecken, wogegen ich mich umgehend gewehrt habe.
Gruß,
Martin
gesamter Thread:
- Bootlegging - Mitschnitte von Live-Konzerten -
Flûte harmonique,
27.08.2014, 09:36
- Bootlegging - Mitschnitte von Live-Konzerten -
Karsten,
27.08.2014, 12:01
- Bootlegging - Mitschnitte von Live-Konzerten - untersatz32, 29.08.2014, 20:17
- nein - illegal -
samuelscheidt,
27.08.2014, 23:52
- nein - illegal -
Karsten,
28.08.2014, 00:03
- nein - illegal - samuelscheidt, 28.08.2014, 00:14
- nein - illegal -
Karsten,
28.08.2014, 00:03
- Bootlegging - Mitschnitte von Live-Konzerten -
Wolfgang Gourgé,
28.08.2014, 00:38
- Bootlegging - Mitschnitte von Live-Konzerten - Karsten, 28.08.2014, 00:53
- Bootlegging - Mitschnitte von Live-Konzerten -
Flûte harmonique,
28.08.2014, 10:44
- Bootlegging - Mitschnitte von Live-Konzerten - untersatz32, 29.08.2014, 20:14
- Bootlegging - Mitschnitte von Live-Konzerten -
Karsten,
27.08.2014, 12:01