Bootlegging - Mitschnitte von Live-Konzerten

Karsten @, Mittwoch, 27. August 2014, 12:01 (vor 4450 Tagen) @ Flûte harmonique

Im Zusammenhang mit diesem Fall finde ich den folgenden Text von 2005 lesenswert. Er stammt noch aus der Zeit vor der weiteren Verbreitung von Multimedia-Smartphones und portablen Digitalrecordern von Zoom und anderen Herstellern. Hat sich die Rechtslage innerhalb der letzten neun Jahre bezüglich Bootleg Recordings wesentlich verändert?

Kompakte, unauffällig Aufnahmegeräte gab es schon vor 2005 (Minidisc etc.)
Erfordert die Praxis denn eine Änderung?

Gruß
Karsten


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