Pastoralpersonal

MichaelS ⌂, Dülmen, Sonntag, 26. Oktober 2025, 18:50 (vor 361 Tagen) @ Lowdee

Dafür wären beliebige Kündigungen ("Kleinbetrieb") nicht mehr so möglich und die Übernahme von Vertretungsdiensten in anderen Gemeinden als Überstunden einfach abrechenbar. Zumindest in der EKVW und im Bistum Münster ist dafür stand jetzt jedes Mal ein befristeter Arbeitsvertrag vonnöten. Der Papieraufwand dafür übersteigt mittlerweile locker den eines Immobilienkaufs (Schulung AGG, Datenschutzgesetz, Selbstverpflichtungserklärung sexualisierte Gewalt und was nicht noch alles).

Und wie rechnet man dann ein Gast-Orgelkonzert ab oder das Continuospiel bei einem Oratorium, wenn der Gastorganist bei derselben Landeskirche beschäftigt ist? Auch mit Überstunden und dem ganzen Lohnsteuer- und SV-Chaos, das dann kommt ?

--
"Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht." (Albert Schweitzer)
www.bulderone.de


gesamter Thread:

 

powered by my little forum