Pastoralpersonal

hintersatz ⌂ @, Mittwoch, 22. Oktober 2025, 05:58 (vor 366 Tagen) @ coranglais87
bearbeitet von hintersatz, Mittwoch, 22. Oktober 2025, 06:02

Im Arbeitsrecht nehme ich da schon lange Bezug drauf, dass laut Arbeitszeitgesetz der liturgische Dienst von den Regelungen des Arbeitszeitgesetztes auszunehmen ist, meint, dass ich als Vollzeitbeschäftigter so viel liturgischen Dienst machen kann, wie ich will. Da haben die weltlichen Arbeigeber manchmal etwas ein Problem mit. Uniklinik Köln zum Beispiel. Aber das ist halt auch eher ein Problembetrieb. Ich finde das eine gute Initiative. Grade wenn du nicht nur spielst sondern auch singst, hast du im Gottesdienst Anteil an der Verkündigung.

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Organiste titulaire de l'Opus diaboli


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