Rheinbischofsheim (Ortenau), Ev. Kirche
Ich habe das Instrument 2017 eingehend untersucht und die Akten dazu ausgewertet:
Die Orgel wurde 1967 von der Firma Gebrüder Mann Orgelbauanstalt, Marktbreit, erbaut und bekam auf deren Werkliste die Opuszahl 257. Sie erhielt 22 klingende Register, verteilt auf zwei Manuale und Pedal bei elektropneumatisch angesteuerten Kegelventilladen. Eine Ausreinigung und eine Überarbeitungen der Technik nach Wasserschäden wegen Undichtigkeiten des Daches fanden im Jahre 1980 durch die Firma Orgelbau Georges Heintz, Schiltach, statt. Dieselbe Firma wartet die Orgel seit 1975 gemäß dem damals erstellten und 2006 novellierten Vertrag.
Beim Bau der jetzigen Orgel wurden Teile (Gehäuse, Pfeifen, Windladen) des Vorgängerinstruments wieder verwendet, das von der europaweit renommierten Firma H. Voit & Söhne, Fabrik für Orgelbau, Durlach, stammte und 24 klingende Register besessen hatte, verteilt auf zwei Manuale und Pedal bei mechanisch angesteuerten Kegelventilladen. Dieses war nach Fertigstellung der von Kirchenbauinspektor Ludwig Diemer (1828-1894) in einer Mischung aus Neostilen auf dem Grundriß einer byzantinischen Kreuzkuppelkirche entworfenen Kirche im Jahre 1877 eingebaut worden.
Diese Voit-Orgel muß, so ist es aus den vorliegenden Gutachten zu entnehmen, ein solides Werk gewesen sein, das in der Lage gewesen ist, den akustisch eher schwierigen Raum mit vielen Grundstimmen klanglich gut zu füllen. Da es bis auf die im Ersten Weltkrieg zu Rüstungszwecken abgelieferten Zinnpfeifen im Prospekt, die in den 1920er Jahren in bronziertem Zink ersetzt worden waren, original und trotz eines im Jahre 1949 aufgetretenen Wasserschadens einwandfrei spielbaren Zustand vorhanden war, war es bereits Anfang der 1960er Jahre von der Denkmalbehörde des Landes Baden-Württemberg als Kulturgut unter Schutz gestellt worden. Ein auf Bitten der Kirchengemeinde erstelltes Gutachten des Orgelsachverständigen der Badischen Landeskirche Prof. Wilhelm Rumpf (1900-1964, Karlsruhe) vom 19. März 1964 war der Auslöser für eine „Modernisierung“, bei der vor allem das romantische Klangbild gegen ein dem Ideal der sogenannten Orgelbewegung folgendes pseudo-norddeutsch-barockes ausgetauscht werden sollte. Nach Rumpfs plötzlichem Tod sprach sich sein Kollege Dr. Walter Leib (1893-1977, Heidelberg) in einem Schreiben vom 19. September 1964 indirekt dafür aus, den Auftrag an die Firma Gebrüder Mann Orgelbauanstalt wegen des günstigen Preis-Leistungsverhältnisses zu vergeben, was die Kirchengemeinde dann auch tat. Die Firma Mann ging das Projekt in der für sie üblichen Manier an: Nach und nach wurde festgestellt, daß die alten Teile der Technik sowie ein Teil der Pfeifen von Voit nicht mehr brauchbar seien, weshalb man solche lieber neu und besser machen wollte. Die daraus resultierende systematische Vernichtung des Kulturguts ließ man sich dann auch noch gut bezahlen.
Auf diese Weise ist ein Instrument entstanden, das bereits kurz nach seiner Erbauung rein gar nicht befriedigen konnte, wie aus dem auf den 29. Dezember 1976 datierten Gutachten des Orgelsachverständigen Heinrich Richard Trötschel (*1926, Karlsruhe) hervorgeht: Die einst vorhandene fein abstufbare und homogene Klangfülle der Voit-Orgel war einer Spitzigkeit der Register und einer beziehungslos irgendwie gearteten Intonation mit neobarocken Andeutungen gewichen, so daß seither der Raum klanglich nicht mehr gefaßt werden kann. Die vorzüglich gearbeitete und zuverlässige Substanz der mechanisch angesteuerten und gleichsam „unkaputtbaren“ Kegelladen von Voit war durch eine elektropneumatische Anlage aus Serienteilen des Zulieferers August Laukhuff GmbH, Weikersheim, ersetzt worden, die mittlerweile als in großen Teilen marode angesehen werden muß. Erschwert wird dieser aufgrund von ideologischer Verblendung und handwerklicher Inkompetenz der Beteiligten im positivistischen Wahn der Epoche des sogenannten Wirtschaftswunders in einem Akt mutwilliger Zerstörung geschaffene Zustand noch durch die Wartung der betreuenden Firma. Es scheint sich darin deren Lustlosigkeit in Anbetracht dessen zu spiegeln, daß es prinzipiell aussichtslos ist, die Orgel in dieser Form auch nur irgendwie als eines künstlerischen Ausdrucks fähiges Musikinstrument zu erhalten, geschweige denn verbessern zu wollen.
Dem letzten Satz aus dem oben zitierten Gutachten von Trötschel ist in seiner Konsequenz nichts hinzuzufügen: „Gesamturteil: Ein trauriges Kapitel badischen Orgelbaus, denn daß dieses Instrument nicht so lange wie die Vorgängerorgel der Fa. Voit steht, ist heute bereits ablesbar.“ Und in der Tat dürfte es sich um eine der miserabelsten Mann-Orgeln handeln, die jemals erbaut und die dementsprechend gewartet worden ist. Nicht umsonst erhielt die Orgelbauanstalt nach der Ablieferung dieses Objektes keine Aufträge mehr in der Badischen Landeskirche.
Eine Erhaltung der Mann-Orgel in ihrer seit 1967 bestehenden Struktur erscheint angesichts der mangelnden musikalischen und handwerklichen Qualitäten als nicht sinnvoll. Jedes hierfür investierte Geld hätte nur einen kurzzeitigen Effekt, jedoch kaum Aussicht auf längere Dauer. Es sollte also primär nicht um eine Sanierung der Orgel gehen, sondern es sollten Überlegungen getroffen werden, wie unter Übernahme des noch vorhandenen Pfeifenwerks von Voit und dessen sinnvoller musikalischen Ergänzung durch passende neue oder gebrauchte Register sowie wiedervendbarer Teile ein technischer Neubau in dem bestehenden Gehäuse realisiert oder alternativ dazu durch Einbau einer gebrauchten Orgel eine anderweitig verbesserte Situation herbeigeführt werden kann. Das Ziel muß die Schaffung von Nachhaltigkeit sein, also eine Orgel, die sowohl akustisch als auch technisch den hohen Ansprüchen des Orgelbauhandwerks gerecht wird und die Vorgaben der Kirchengemeinde bzgl. der differenzierten musikalischen Gestaltung der Liturgie sowie der akustischen Konditionen des Raums aufs Beste erfüllen kann.
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MartinH,
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