Eine gegen alle und vice versa, war:Reger op. 127 und 135b

gk @, Mittwoch, 15. Januar 2025, 21:04 (vor 602 Tagen) @ MartinH

Nee, denn hier geht es ja nicht nur um gute oder schlechte Musik, sondern um menschlich niederträchtiges Verhalten und juristisch relevante Tatbestände, die sich im Zusammenhang mit der "Berufsausübung" ereignet haben. Das reicht bis zur Rufschädigung und Schlimmerem. Soll man die Leute ins offene Messer laufen lassen? Manche beratungsresistente Zeitgenossen haben es sicherlich nicht besser verdient oder lernen es erst dadurch, aber vor unlauteren und unseriösen Methoden muss gewarnt werden.


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