Ehre wem Ehre gebührt

stein @, Freitag, 10. Februar 2012, 22:19 (vor 5330 Tagen) @ BourdonCéleste

Ich sage nur: Anscheinsbeweis!

"Folgt man der überwiegend vertretenen Beweiswürdigungstheorie, wird für einen Anscheinsbeweis ein Erfahrungssatz vorausgesetzt, der stark genug ist, die volle Überzeugung des Gerichts von einem bestimmten Geschehensablauf auch dann zu begründen, wenn nicht alle Einzelheiten des Sachverhaltsgeschehens ermittelt werden konnten. Vorausgesetzt wird dabei regelmäßig eine gewisse Typizität des zu beweisenden Geschehensablaufs." (Q: Wikipedia)

Dieser scheint ja hier gegeben zu sein, werfen wir den ersten

stein


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