Ehre wem Ehre gebührt

Subkoppel II - I @, Mittwoch, 08. Februar 2012, 08:36 (vor 5331 Tagen)

Hallo,

bin beim Stöbern auf diese TV-Übertragung aus dem Paderborner Dom gestoßen (grausige Aufnahmequalität, aber darum geht es nicht).
Im Nachspann (bei 2 Minuten) wird Gereon Krahforst als Organist genannt.
Aber wer sitzt wirklich am Spieltisch (ab 5 Minuten).
Ist es der momentane Interimsorganist Sebastian Freitag?
Ich kenne ihn leider nicht.

Ein böser faux pas des TV-Senders, finde ich.

Gruß,
Subkoppel II - I

P.S.:
Ist die Stelle eigentlich schon neu ausgeschrieben worden?

Ehre wem Ehre gebührt

Rochus Schmitz ⌂ @, Münster, Mittwoch, 08. Februar 2012, 10:06 (vor 5331 Tagen) @ Subkoppel II - I

Ein böser faux pas des TV-Senders, finde ich.

Domradio hat es in der ganzen Libori-Woche nicht geschafft, den Abspann zu aktualisieren, was für die Besucher im Dom etwas irritierend war ... Schade für Freitag, der wirklich technisch und musikalisch hervorragende Arbeit abgeliefert hat.

P.S.:
Ist die Stelle eigentlich schon neu ausgeschrieben worden?

Nicht daß ich wüßte, seltsam eigentlich, wo die Stelle jetzt schon 8 - 9 Monate vakant ist.

Ehre wem Ehre gebührt

willscher, Mittwoch, 08. Februar 2012, 11:39 (vor 5331 Tagen) @ Rochus Schmitz

Ist die Stelle eigentlich schon neu ausgeschrieben worden?

Nicht daß ich wüßte, seltsam eigentlich, wo die Stelle jetzt schon 8 - 9 Monate vakant ist.


Wieso? Das ist doch Methode. Das Bistum spart viel Geld. Ich gehe nicht davon aus,
daß Herr Freitag ein Domorganistengehalt bezieht, oder?

Ehre wem Ehre gebührt

Rochus Schmitz ⌂ @, Münster, Mittwoch, 08. Februar 2012, 13:38 (vor 5331 Tagen) @ willscher


Wieso? Das ist doch Methode. Das Bistum spart viel Geld. Ich gehe nicht davon aus,
daß Herr Freitag ein Domorganistengehalt bezieht, oder?

Da haben Sie wahrscheinlich leider recht. Freitag hat Aufgaben und künstlerisches Niveau eines Domorganisten, wird aber möglicherweise wie ein C-Musiker bezahlt - wenn überhaupt.

Ehre wem Ehre gebührt

Martin78 @, Mittwoch, 08. Februar 2012, 14:20 (vor 5331 Tagen) @ Rochus Schmitz

Da haben Sie wahrscheinlich leider recht. Freitag hat Aufgaben und künstlerisches Niveau eines Domorganisten, wird aber möglicherweise wie ein C-Musiker bezahlt - wenn überhaupt.

Hallo,

sollte diese Mutmaßung stimmen, nähern wir uns französischen Verhältnissen...

Gruß,
Martin

Ehre wem Ehre gebührt

Cantor, Mittwoch, 08. Februar 2012, 16:47 (vor 5331 Tagen) @ Martin78

Hallo,

er wird sicherlich nach seinem Examen bezahlt, also B-Examen. Das A-Examen hat er meines Wissens noch nicht abgelegt.

Gruß Cantor

Ehre wem Ehre gebührt

Hausorgler @, Feldkirch/Vorarlberg, Mittwoch, 08. Februar 2012, 21:10 (vor 5330 Tagen) @ Martin78


sollte diese Mutmaßung stimmen, nähern wir uns französischen Verhältnissen...

Gruß,
Martin

mit einem Unterschied: im Gegensatz zur kath. Kirche in Frankreich schwimmt die katholische Kirche in deutschland im Geld.
Im Übrigen stößt mir die Entlassung Krahforsts nach wie vor ungut auf.

Ehre wem Ehre gebührt

stein @, Mittwoch, 08. Februar 2012, 21:33 (vor 5330 Tagen) @ Hausorgler

wer in diesem Laden arbeitet, muss damit rechnen. Die Kirche hat ihre eigene Gesetze und die sind häufig sonderbar.
gruss stein

Ehre wem Ehre gebührt

Rochus Schmitz ⌂ @, Münster, Donnerstag, 09. Februar 2012, 09:00 (vor 5330 Tagen) @ stein

wer in diesem Laden arbeitet, muss damit rechnen. Die Kirche hat ihre eigene Gesetze und die sind häufig sonderbar.

So isses. Im übrigen weiß ja auch niemand, welche Gründe hinter der Entlassung stehen.

Ehre wem Ehre gebührt

Cantor, Donnerstag, 09. Februar 2012, 14:21 (vor 5330 Tagen) @ Rochus Schmitz

Hallo,

ja so ist es! Nur komisch, diese Stelle hat irgendwie einen negativen Beigeschmack: Wenn man an die Entlassung des ehem. 2. Organisten Peter Ewers denkt und die Berufung von Prof. T.A. Nowak zum Domorganisten, der dann die Stelle doch nicht antreten durfte.... Ich glaube, dass man es dort nicht leicht hat.

Gruß Cantor

Ehre wem Ehre gebührt

Hausorgler @, Feldkirch/Vorarlberg, Freitag, 10. Februar 2012, 06:38 (vor 5329 Tagen) @ Rochus Schmitz

wer in diesem Laden arbeitet, muss damit rechnen. Die Kirche hat ihre eigene Gesetze und die sind häufig sonderbar.


So isses. Im übrigen weiß ja auch niemand, welche Gründe hinter der Entlassung stehen.

In einer ersten Stellungnahme begründete man seine Entlassung mit "Verletzung der Loyalitätspflichten". Später hat man dann andere Gründe genannt und so ein bißchen Nebelgranaten gezündet. Mit etwas googeln findet man diese diversen "Begründungen" im Netz immer noch.
"Verletzung der Loyalitätspflichten" gegenüber der kath. Kirche könnten z.B häretische Lehrmeinungen sein, Schmähung des Papstes oder des Episkopates - oder, ganz banal: zivile Ehescheidung und Eingehen einer neuen Partnerschaft. Gewöhnlich lehren Organisten evtl Tonsatz, aber keine Theologie und so ein Böser wie ich, der zum Auszug des (inzwischen lange verstorbenen Weih-) Bischofs Herre unbedingt über das Lied "im Frieden Dein, o Herre mein" improvisieren mußte, war Krahforst wohl eher nicht. Ok, er könnte beim Hochamt über "in diesen heilgen Hallen, kennt man die Rache nicht" improvisiert haben. Das wäre eine eklatant falsche Lehrmeinung gewesen...
meint augenzwinkernd
Hausorgler

Ehre wem Ehre gebührt

Jauchzend.Pfeif, Freitag, 10. Februar 2012, 12:22 (vor 5329 Tagen) @ Hausorgler

Wissen, Vermutung, Tatsachen?
Für manche hier scheint ja schon wieder eindeutig klar zu sein, dass die "Schuld" für die Entlassung beim Domkapitel bzw. der katholischen Kirche liegt. So lange man dass nicht genau weiss, sollte man sich doch mit solchen Thesen zurückhalten.

Ehre wem Ehre gebührt

BourdonCéleste, Freitag, 10. Februar 2012, 12:59 (vor 5329 Tagen) @ Jauchzend.Pfeif

Wissen, Vermutung, Tatsachen?
Für manche hier scheint ja schon wieder eindeutig klar zu sein, dass die "Schuld" für die Entlassung beim Domkapitel bzw. der katholischen Kirche liegt. So lange man dass nicht genau weiss, sollte man sich doch mit solchen Thesen zurückhalten.


Ich sage nur: Anscheinsbeweis!

"Folgt man der überwiegend vertretenen Beweiswürdigungstheorie, wird für einen Anscheinsbeweis ein Erfahrungssatz vorausgesetzt, der stark genug ist, die volle Überzeugung des Gerichts von einem bestimmten Geschehensablauf auch dann zu begründen, wenn nicht alle Einzelheiten des Sachverhaltsgeschehens ermittelt werden konnten. Vorausgesetzt wird dabei regelmäßig eine gewisse Typizität des zu beweisenden Geschehensablaufs." (Q: Wikipedia)

Ehre wem Ehre gebührt

stein @, Freitag, 10. Februar 2012, 22:19 (vor 5328 Tagen) @ BourdonCéleste

Ich sage nur: Anscheinsbeweis!

"Folgt man der überwiegend vertretenen Beweiswürdigungstheorie, wird für einen Anscheinsbeweis ein Erfahrungssatz vorausgesetzt, der stark genug ist, die volle Überzeugung des Gerichts von einem bestimmten Geschehensablauf auch dann zu begründen, wenn nicht alle Einzelheiten des Sachverhaltsgeschehens ermittelt werden konnten. Vorausgesetzt wird dabei regelmäßig eine gewisse Typizität des zu beweisenden Geschehensablaufs." (Q: Wikipedia)

Dieser scheint ja hier gegeben zu sein, werfen wir den ersten

stein

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