Richtlinie 2002/95/EG

Florian-L, Dienstag, 20. Dezember 2011, 08:39 (vor 5378 Tagen)

Hallo!

Die EG-Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten ist zurzeit wieder im Gespräch. Inzwischen gibt es eine Neufassung davon. Über die Verwendung von Blei im Orgelbau habe ich darin nichts gefunden. Dennoch wird befürchtet, dass Blei bei der Pfeifenherstellung in Hinkunft nicht mehr verwendet werden dürfe. Bisher habe es eine Ausnahmegenehmigung gegeben. Wer weiß genaueres dazu?

Gruß, Florian

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"Nicht alles, was tönt, ist auch Musik."
-Joseph Marx-

Richtlinie 2002/95/EG

tiratutti @, Dienstag, 20. Dezember 2011, 08:51 (vor 5378 Tagen) @ Florian-L

Hallo,

Die EG-Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten ist zurzeit wieder im Gespräch. Inzwischen gibt es eine Neufassung davon. Über die Verwendung von Blei im Orgelbau habe ich darin nichts gefunden. Dennoch wird befürchtet, dass Blei bei der Pfeifenherstellung in Hinkunft nicht mehr verwendet werden dürfe. Bisher habe es eine Ausnahmegenehmigung gegeben. Wer weiß genaueres dazu?

sieht für mich so aus, als ob jemand (GWM?) wieder eine Sau durchs Dorf treibt.
Zu klären wäre doch grundsätzlich erst mal, ob Pfeifenorgeln überhaupt unter die Richtlinie fallen. Die stehen im Anhang I und das scheint mir schon nicht gegeben zu sein. Insbesondere gilt ja die Richtlinie nicht für "ortsfeste Großanlagen" :-)

Grüße von tiratutti

Richtlinie 2002/95/EG

Subkoppel II - I @, Dienstag, 20. Dezember 2011, 20:08 (vor 5377 Tagen) @ tiratutti
bearbeitet von Subkoppel II - I, Dienstag, 20. Dezember 2011, 20:14

sieht für mich so aus, als ob jemand (GWM?) wieder eine Sau durchs Dorf treibt.
Zu klären wäre doch grundsätzlich erst mal, ob Pfeifenorgeln überhaupt unter die Richtlinie fallen. Die stehen im Anhang I und das scheint mir schon nicht gegeben zu sein. Insbesondere gilt ja die Richtlinie nicht für "ortsfeste Großanlagen" :-)

... und "Ausrüstungsgegenstände für einen Einsatz im Weltraum" !

Demnach dürfen zumindest einige Register weiterhin Bleizusätze enthalten:

Vox angelica,

Vox coelestis,

und bei großzügiger Auslegung der Paragraphen sicher auch Viole d'amour.

Schmunzel und ab,
Subkoppel II - I

Richtlinie 2002/95/EG

Abstrakte, Dienstag, 20. Dezember 2011, 08:52 (vor 5378 Tagen) @ Florian-L

Hallo,

genaues weiß ich dazu nicht; allerdings habe ich beruflich bedingt mitbekommen, dass der Ersatz von Blei in der Elektro-Industrie sukzessive so erfolgt ist, das nur dann die Verwendung von Blei untersagt wurde, wenn ein adäquater Ersatzstoff zur Verfügung stand (Beim Löten war das der Fall). Wahrscheinlich kann man beim Orgelbau ähnlich verfahren, und wenn sich das Blei nicht ersetzen lässt, wird es wohl wieder eine Ausnahmegenehmigung geben.

Grüße,
Abstrakte

Richtlinie 2002/95/EG

SlowOrg @, Maribor, Dienstag, 20. Dezember 2011, 10:50 (vor 5377 Tagen) @ Florian-L

Hallo!

Die EG-Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten ist zurzeit wieder im Gespräch. Inzwischen gibt es eine Neufassung davon. Über die Verwendung von Blei im Orgelbau habe ich darin nichts gefunden. Dennoch wird befürchtet, dass Blei bei der Pfeifenherstellung in Hinkunft nicht mehr verwendet werden dürfe. Bisher habe es eine Ausnahmegenehmigung gegeben. Wer weiß genaueres dazu?

Gruß, Florian

Auch wenn man es nicht wirklich wahr haben möchte, es ist tatsächlich so, dass Orgeln in den Geltungsbereich der neuen Richtlinie 2011/65 fallen. Dies wurde der Internationalen Vereinigung der Orgelbauer (ISO) auch von den entsprechenden Behörden in Brüssel bestätigt.

Zwar wurde die Orgel in der Richtlinie an keiner Stelle ausdrücklich erwähnt, es ist jedoch zu beachten, dass die Richtlinie als "Elektro- und Elektronikgeräte" alle Geräte definiert, die "zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind" (Artikel 3, Abs. 1). Außerdem findet man im Anhang I, wo alle betroffenen Geräte aufgelistet sind, unter Pkt. 11 auch "Sonstige Elektro- und Elektronikgeräte, die keiner der bereits genannten Kategorien zuzuordnen sind", während in Pkt. 4 sowieso auch Musikinstrumente einbezogen (siehe hier, Seite 35). Derzeit schaut es offiziell also so aus, dass nach dem 22. Juli 2019 keine Orgeln mehr gebaut werden dürfen, die vom elektrischen Strom abhängig sind und Blei enthalten.

Als nach dem Erlass der ersten Direktive von 2002 Fragen auftauchten, inwiefern dadurch auch Orgeln betroffen sind, hat die EU-Kommission nach der Anfrage eines britischen Abgeordneten diese Erklärung abgegeben. Auch jetzt wird eifrig daran gearbeitet, Pfeifenorgeln von der neuen Richtlinie auszunehmen. Es sind natürlich nicht nur Orgeln betroffen. Deswegen hat die Europäische Kommission eine Evaluierung der neuen Richtlinie und deren Geltungsbereichs in Auftrag gegeben. Aktuelles dazu ist hier zu finden.

M

Richtlinie 2002/95/EG

Karsten, Dienstag, 20. Dezember 2011, 11:36 (vor 5377 Tagen) @ SlowOrg
bearbeitet von Karsten, Dienstag, 20. Dezember 2011, 11:58

Hallo!

Mir kommt es ein bisschen so vor, als ob man bei diesen offiziellen Anfragen ein wenig aneinander vorbeizureden scheint bzw. diese Richtlinie falsch verstehen will. In der Richtlinie geht es um Elektro- und Elektronik-Geräte und der Vermeidung von Abfall in Bezug auf Elektro- und Elektronik-Altgeräten.

Meiner Meinung nach geht es bei klassischen Pfeifenorgeln in diesem Zusammenhang allerhöchstens um die Verwendung und Entsorgung elektrischer und elektronischer Bauteile, sprich Setzeranlagen, Ton- und Registersteuerungen usw. - aber nicht um die Pfeifen.
Diese elektronischen "Bauteile" passen für ich betrachtet problemlos unter
"3. IT- und Telekommunikationsgeräte
9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente"
- und das ganz ohne Pfeifen, die ja für sich betrachtet, sozusagen nach der auch in der Richtlinie geforderten Trennung, beim besten Willen nicht unter "Elektro- und Elektronik(alt)geräte" fallen.

Wenn im Zusammenhang von "Unterhaltungselektronik" auch Musikinstrumente genannt werden, so scheinen mir rein elektronische Musikinstrumente, wie Keyboards, Digitalpianos, Digitalorgeln usw. gemeint zu sein.

Also bitte: die Kirche im Dorf lassen (bzw. die Pfeifen auf der Windlade) und nicht die Gesetze strenger auslegen als es sein muss...

Gruß
Karsten

Richtlinie 2002/95/EG

SlowOrg @, Maribor, Dienstag, 20. Dezember 2011, 12:02 (vor 5377 Tagen) @ Karsten

Meiner Meinung nach geht es bei klassischen Pfeifenorgeln in diesem Zusammenhang allerhöchstens um die Verwendung und Entsorgung elektrischer und elektronischer Bauteile, sprich Setzeranlagen, Ton- und Registersteuerungen usw. - aber nicht um die Pfeifen.
Diese elektronischen "Bauteile" passen für ich betrachtet problemlos unter
"3. IT- und Telekommunikationsgeräte
9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente"
- und das ganz ohne Pfeifen.

Wenn im Zusammenhang von "Unterhaltungselektronik" auch Musikinstrumente genannt werden, so scheinen mir rein elektronische Musikinstrumente, wie Keyboards, Digitalpianos, Digitalorgeln usw. gemeint zu sein.

Also bitte: die Kirche im Dorf lassen (bzw. die Pfeifen auf der Windlade) und nicht die Gesetze strenger auslegen als es sein muss...

Gruß
Karsten

Hallo,

jeder normal denkende Mensch würde die Sache so oder so ähnlich sehen. Jedoch darf man bei dem EU-Bürokratieapparat nicht unbedingt davon ausgehen... Es uns ist jedenfalls nicht frei überlassen, die EU-Richtlinien nach gesundem Menschenverstand auszulegen, sondern man muss schon das berücksichtigen, was einem aus Brüssel offiziell mitgeteilt wird. Und hier ist es tatsächlich so, dass Orgeln als Ganzes - also nicht nur deren Elektronikbauteile - in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen. Dies wurde von der zuständigen EU-Behörde so dargelegt, weswegen man jetzt versucht, im Rahmen der erwähnten Evaluierung die Pfeifenorgel auf die Liste der Geräte zu setzen, für die diese neue Richtlinie nicht gilt (bzw. die Richtlinie in diesem Sinne zu ergänzen).

M

Richtlinie 2002/95/EG

Karsten, Dienstag, 20. Dezember 2011, 12:23 (vor 5377 Tagen) @ SlowOrg


Hallo,

jeder normal denkende Mensch würde die Sache so oder so ähnlich sehen. Jedoch darf man bei dem EU-Bürokratieapparat nicht unbedingt davon ausgehen... Es uns ist jedenfalls nicht frei überlassen, die EU-Richtlinien nach gesundem Menschenverstand auszulegen, sondern man muss schon das berücksichtigen, was einem aus Brüssel offiziell mitgeteilt wird.

Naja, das ließe sich gegebenenfalls gerichtlich klären. Ich sehe da immer noch keine Gründe, worum man sich Sorgen machen würde. Es gibt, glaube ich, in der Juristerei die Auslegung "nach Sinn und Zweck" des Gesetzes, und die Auslegungen bzw. Urteile sind immer noch an logische Gesetze gebunden.

Und hier ist es tatsächlich so, dass Orgeln als Ganzes - also nicht nur deren Elektronikbauteile - in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen.

Ich sehe darin immer noch kein Widerspruch: in der ganzen Orgel dürfen zukünftig keine bleihaltigen Elektro- und Elektronikgeräte verbaut werden. So what?
Nochmals: es geht um die Vermeidung von Elektronikmüll. Eine einzelne Orgelpfeife ist KEIN Elektronikmüll, egal wieviel Blei sie enthält.

Gruß
Karsten

Richtlinie 2002/95/EG

KarlM, Mittwoch, 21. Dezember 2011, 15:11 (vor 5376 Tagen) @ Karsten

Hasllo Karsten,

Du siehst das viel zu locker, Du kennst die brüssler Bürokraten nicht?

Und wer bezahlt dann den Prozess?

also hier die neueste Info,
nicht von mir, ich hoffe,
im Sinne der Sache hat L und der BDO nichts dagegen

Liebe Orgelbauerinnen und Orgelbauer,
in den letzten Tagen haben sich die Gerüchte und Meldungen über ein mögliches Verbot des Orgelbaus in der EU gehäuft. Dieses Verbot beruht auf der Tatsache, dass wir Blei in unseren Pfeifen verwenden. Gemäß eines EU-Gesetzes aus dem Jahre 2002 (Richtlinie 2002/95/EG(ROHS 1)) darf Blei nur noch in bestimmten Fällen verwendet werden. Die Pfeifenorgel war seinerzeit als Ausnahme in das Gesetz eingearbeitet worden. Der Orgelbau wähnte sich also in Sicherheit.
Wir bei Laukhuff möchten Sie nun über den aktuellen Sachstand informieren, damit ein einheitliches Wissensgefüge besteht und wir alle, sollte es notwendig werden, die geeigneten Schritte einleiten können.

Hier zunächst die Grundlagen zum neuen Gesetz ROHS 2:
Eine weit gestreute Befragung innerhalb der Industrie Europas (insbesondere von großen Industriebetrieben) hat ergeben, dass die Richtlinie ROHS 1 zu unhandlich sei. Eine große Anzahl von Ausnahmen würden das Gesetz konterkarieren und somit unbrauchbar machen. Man hat sich also darauf verständigt, dass dieses Gesetz neu gefasst und damit vereinfacht werden sollte.

Bei einem Treffen alle EU-Ländervertreter im Februar 2011 wurde über die zugelassenen Ausnahmen aus diesem Gesetz diskutiert. Alle Mitgliedsstaaten - außer Malta, Groß-britannien und die EU-Kommission selbst - haben zugestimmt, sämtliche Ausnahmen zu streichen und so das Gesetz zu vereinfachen. Dies bedeutet, dass die Orgel nicht länger als Ausnahme im Geltungsbereich des Gesetzes gelten kann.

Mit der neuen „Richtlinie 2011/65/EU (ROHS 2) vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“ wird nun die bisherige Richtlinie 2002/95/EG ersetzt. Da die Ausnahmen ohne Prüfung gestrichen wurden, fällt nun auch die Pfeifenorgel oder die Herstellung von Pfeifen unter die Wirkung des Gesetzes.

Änderungen haben sich insbesondere im Anhang 1 des Gesetzes ergeben, in dem die Gerätekategorien, für die das Gesetz gelten soll, genannt werden. In Kategorie Nr. 11 wird das Gesetz nun auf alle Elektro- und Elektronikgeräte ausgeweitet, worunter auch die Pfeifenorgel fällt, da sie mit elektrischen Strom betrieben wird. Dieser Sachverhalt wurde uns auch vom zuständigen Mitarbeiter der EU, Herrn Hans Christian Eberl, bestätigt, der für die Folgeabschätzung von ROHS 2 bei der Kommission zuständig ist.

Zitat aus seiner E-Mail:
“Zu meinem Bedauern muss ich Ihnen leider mitteilen, dass sich die Rechtslage mit der neuen RoHS-Richtlinie (RoHS 2), die im Juni dieses Jahres angenommen wurde, bereits geändert hat. Demgemäß sind alle Produkte, die in irgendeiner Weise elektrischen Strom verwenden, Elektrogeräte, und unterliegen spätestens ab 22. Juli 2019 den Stoffbe-schränkungen (z.B. Blei) für alle ihre, auch nichtelektrischen, Komponenten. Das betrifft auch die Orgelpfeifen, daran führt in der Logik von RoHS 2 kein Weg vorbei, darin sind sich auch alle Mitgliedstaaten einig, und diese sind für die Umsetzung in nationales Recht zuständig.“

Da es bei der Abstimmung zu keiner einstimmigen Entscheidung zur Streichung aller Ausnahmen gekommen ist, hat die Kommission eine Prüfung sämtlicher Ausnahmen beschlossen. Diese Prüfung (impact assessment) wird nun in den nächsten Monaten durch unabhängige Institute durchgeführt.
Das Ziel des europäischen Orgelbaus sollte daher nun sein, einen Ausschluss der Pfeifenorgel aus der Wirkung des Gesetztes zu beantragen. Ein Ausschluss hätte gegenüber einer Ausnahme den Vorteil, bei einer zukünftigen Änderung oder Neufassung des Gesetzes ungeprüft übernommen zu werden.

Das Impact Assessment über mögliche Ausschlüsse wird im Auftrag der EU-Kommission durch das BIOIS-Institut (BIO Intelligence Service: www.biois.com) in London durchgeführt. Der Antrag zum Ausschluß der Pfeifenorgel aus dem Gesetz wird durch die ISO gestellt. Ein eigener Antrag des BDO ist nicht notwendig. Das BIOIS wird bis Mitte 2012 das Impact Assessment abschließen und der EU-Kommission zur Prüfung vorlegen.

In einem Gespräch mit dem BIOIS in London wurde uns bestätigt, dass die Pfeifenorgel als eines der zu prüfenden Ausnahmen aufgenommen wurde. Ein Anschreiben aller Orgelbauer an die EU-Kommission ist daher zur Zeit nicht notwendig. Sollte aber in den nächsten Monaten eine Aktion der Orgelbauer notwendig werden, möchten wir Sie um Ihre Mitarbeit bitten, um den europäischen Orgelbau zu erhalten.

Wir werden Sie über diesen Weg weiter informiert halten.

Für Ihre Hilfe zur Sicherung einer ganzen Branche möchte ich Ihnen bereits heute ganz herzlich danken.

Magnus Windelen
Aug. Laukhuff GmbH & Co.KG

für den
Bund deutscher Orgelbaumeister

Richtlinie 2002/95/EG

Nokuhn, Mittwoch, 21. Dezember 2011, 17:38 (vor 5376 Tagen) @ KarlM

Vermutlich hofft man, bis 2019 einen Ersatz für die Bleiakkumulatoren im Automobilbau gefunden zu haben (daher womöglich die lange Frist). Oder sind das keine durch (!?) den elektrischen Strom betriebvene Geräte?
Viele Gruesse
Norbert

Richtlinie 2002/95/EG

Saltzianell, Dienstag, 20. Dezember 2011, 13:52 (vor 5377 Tagen) @ Florian-L

Diese Meldung vom 1.4. 2006 hatte ungeahnte Folgen. Sie wurde (offenbar von Google mehr schlecht als recht übersetzt) in britischen Heimatschutzforen kolportiert und zog u.a. Aktivitäten im Intranet des Oberhauses nach sich. Auch hierzulande gab es Nachfragen, welche Bundestagsabgeordneten denn in der Sache engagiert seien. Offenkundig ist der Ruf der EU-Bürokratie so hinüber, dass man denen zutraut, jede, aber wirklich jede Form von Satire in Gesetzesform zu gießen.

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