Aus gegebenem Anlaß - Fortsetzung
willscher, Dienstag, 01. November 2011, 12:27 (vor 5425 Tagen)
Nochmal zur Begründung:
Die Begründung liegt darin, dass es ein Urteil eines Sozialgerichtes gibt, in dem Stehen soll, dass Organisten, die in katholischen Messen spielen, weisungsgebunden arbeiten, weil ihnen die Zeit und die Lieder vorgegeben werden und außerdem noch das Arbeitsgerät (das Instrument) zur Verfügung gestellt wird. Daher können die Orgelspiele für Messen nur noch nach Aufwandentschädigung und geringfügiger Beschäftigung oder normaler tariflichen Beschäftigung vergütet werden.
So, ich sage aber folgendes:
Mir wird keine Zeit vorgegeben. Wenn ich spielen möchte, tue ich das, wenn nicht, spielt eine Vertretung, oder es spielt keiner. Wenn ich sage, daß ich noch mit der Gemeinde üben muß, oder daß ich noch Orgelnoten aus dem Auto holen muß, fängt der Gottesdienst halt später an - das ist wirklich so.
Lieder werden mir nicht vorgegeben, die suche ich selber aus. Wenn mir mal ein Liedzettel vorgegeben wird, dann habe ich das Recht (das ist so mit dem Pfarrer abgesprochen), ALLE Lieder spontan zu ändern.
Das ist so, und das wird so bleiben. Das Arbeitsgerät wird mir nicht unbedingt zur Verfügung gestellt. Es befinden sich z.B. auf der Orgelempore von St. Joseph an die
20 bis 30 verschiedene Keyboards, Hammondorgeln, Harmoniums, E-Pianos etc. Wenn ich Lust habe, auf diesen zu musizieren, dann mache ich das.
Oder ich baue spontan die Chororgel auf, die sich auf einem rollbaren Podest in einem der Gemeinderäume befindet.
Ich kann nur sagen: Macht kaputt, was Euch kaputt macht.
LG
Andreas
Leider gibt es keine Organistengewerkschaft, obwohl es doch (natürlich alle Nebenamtler eingerechnet) unglaublich viele Organisten gibt. Hat jemand Zahlen?
Wenn die katholische Kirche in Hamburg sicher weit über 200 Organisten vorweisen kann, dann sitzen in Hamburg - mal gaaaanz vorsichtig hochgerechnet - 2000 Organisten rum.
Aus gegebenem Anlaß - Fortsetzung
elsenp, Dienstag, 01. November 2011, 13:26 (vor 5425 Tagen) @ willscher
Hallo Andreas,
hat diese Kunde solange gebraucht, um von Kassel bis Hamburg zu kommen?
Siehe zu dem Thema den Bericht in MS sowie hier eine Pressemitteilung des Bundessozialgerichts zu den beschiedenen Fällen.
Wie man dem Fazit der in MS erschienen Stellungnahme entnehmen kann, gilt folgender Grundsatz:
- Nebenamtlicher Organist ohne Chorleitung: Abhängig beschäftigt
- Nebenamtlicher Chorleiter (auch mit Organistendienst): Selbständig
Wobei ich auch immer wieder bei unseren Verwaltungszentren auf Unwissenheit hinsichtlicher der o.g. Regelungen treffe.
Herzliche Grüße
Peter
Aus gegebenem Anlaß - Fortsetzung
untersatz32
, Amriswil, Dienstag, 01. November 2011, 13:33 (vor 5425 Tagen) @ elsenp
Dumme Frage eines ebenso dummen Hauptamtlers, der allerdings GOTTSEIDANK in der Schweiz arbeitet...
"Was machen denn die nebenamtlichen ORGANISTEN-Kollegen, die ihren Liedplan SELBER stricken/entwerfen..." ???
Gruss
Thomas
--
Thomas Haubrich
Aus gegebenem Anlaß - Fortsetzung
willscher, Dienstag, 01. November 2011, 13:37 (vor 5425 Tagen) @ untersatz32
Dumme Frage eines ebenso dummen Hauptamtlers, der allerdings GOTTSEIDANK in der Schweiz arbeitet...
"Was machen denn die nebenamtlichen ORGANISTEN-Kollegen, die ihren Liedplan SELBER stricken/entwerfen..." ???
Gruss
Thomas
Die machen sich vermutlich Gedanken ;-))
Aus gegebenem Anlaß - Fortsetzung
willscher, Dienstag, 01. November 2011, 13:36 (vor 5425 Tagen) @ elsenp
Hallo Andreas,
hat diese Kunde solange gebraucht, um von Kassel bis Hamburg zu kommen?
Naja, kundgetan war es wohl schon eher, aber man hat das halt lange vor sich her geschoben.
Wie man dem Fazit der in MS erschienen Stellungnahme entnehmen kann, gilt folgender Grundsatz:
[*]Nebenamtlicher Organist ohne Chorleitung: Abhängig beschäftigt
[*]Nebenamtlicher Chorleiter (auch mit Organistendienst): Selbständig
Mir erschließt sich das alles nicht. Ich bin halt zu blöd. Aber es sollte doch kein Problem sein, einen Chor zu gründen. Wie oft der probt, steht auf einem andere Blatt. Oder legen die Gerichte jetzt schon fest, wie oft ein Chor porben muß?
Wobei ich auch immer wieder bei unseren Verwaltungszentren auf Unwissenheit hinsichtlicher der o.g. Regelungen treffe.Herzliche Grüße
Peter
Aus gegebenem Anlaß - Fortsetzung
elsenp, Dienstag, 01. November 2011, 13:55 (vor 5425 Tagen) @ willscher
Wie man dem Fazit der in MS erschienen Stellungnahme entnehmen kann, gilt folgender Grundsatz:
[*]Nebenamtlicher Organist ohne Chorleitung: Abhängig beschäftigt
[*]Nebenamtlicher Chorleiter (auch mit Organistendienst): Selbständig
Mir erschließt sich das alles nicht. Ich bin halt zu blöd. Aber es sollte doch kein Problem sein, einen Chor zu gründen. Wie oft der probt, steht auf einem andere Blatt. Oder legen die Gerichte jetzt schon fest, wie oft ein Chor porben muß?
Ganz einfach ausgedrückt, hat das Bundes-Sozialgericht letztinstanzlich festgestellt, dass ein nebenamtlicher Organist wegen der Art der Beschäftigung (er ist weisungsabhängig, d.h. er bekommt in der Regel vorgegeben, was er zu tun hat) nicht selbständig ist (also nicht vergleichbar einem selbständigen Künstler/Musiker). Damit muss sich dieser arme Tropf wie alle anderen Angestellten und Arbeiter sozialversichern. Steuern zahlen muss er auch, genau wie der Selbständige. Aber er hat einen Steuerfreibetrag von 1.848 EUR; erst wenn er im Jahr mehr nebenamtlich als Organist verdient, hat er wirklich Steuern zu zahlen.
Den nebenamtlichen Chorleitern geht es besser. Sie sind vom Gericht als selbständige Künstler anerkannt worden, da in ihrer Tätigkeit weniger weisungsabhängig gearbeitet wird. Da die Anerkennung auch für Chorleiter MIT Organistentätigkeit gilt, greift das Recht auf Selbständigkeit hier stärker und drängt die abhängige Beschäftigung des Organisten in den Hintergrund.
Fazit: Wer weiter selbständiger nebenamtlicher Künstler bleiben möchte, sollte sich schleunigst um die Gründung eines Chores bemühen. Somit führt dieses Urteil dann wenigstens zu einer Wiederbelegung der kränkelnden Kirchenchorszene.
Herzliche Grüße
Peter
Aus gegebenem Anlaß - Fortsetzung
untersatz32
, Amriswil, Dienstag, 01. November 2011, 14:14 (vor 5425 Tagen) @ elsenp
Wieder mal ein weiterer Grund für nebenamtliche Kollegen, sich besser NICHT nebenamtlich als Organist zu betätigen, weil's meistens ohnehin schon lausig bezahlt wird...
Bravo Staat!
--
Thomas Haubrich
Aus gegebenem Anlaß - Fortsetzung
Paradiesflöte
, Jena, Dienstag, 01. November 2011, 15:58 (vor 5425 Tagen) @ willscher
...bin zerknirscht. Das hab ich noch nicht gewusst. Hat sich wohl bis Thüringen noch nicht rumgesprochen... Bin nebenamtlich Organist & Chorleiter. Was mach ich nun??
...zerknirscht singend: EG-80 O Traurigkeit, o Herzeleid
Grüße vom Thomas
Aus gegebenem Anlaß - Fortsetzung
elsenp, Dienstag, 01. November 2011, 16:45 (vor 5425 Tagen) @ Paradiesflöte
...bin zerknirscht. Das hab ich noch nicht gewusst. Hat sich wohl bis Thüringen noch nicht rumgesprochen... Bin nebenamtlich Organist & Chorleiter. Was mach ich nun??
...zerknirscht singend: EG-80 O Traurigkeit, o Herzeleid
Grüße vom Thomas
Als Organist UND Chorleiter bist du doch auf der sicheren Seite! Jedenfalls wenn dein Auftraggeber (sprich Kirchengemeinde) als Organist und Chorleiter der gleiche ist.
Gruß
Peter
Aus gegebenem Anlaß - Fortsetzung
FranzS.
, Dienstag, 01. November 2011, 18:09 (vor 5425 Tagen) @ elsenp
...bin zerknirscht. Das hab ich noch nicht gewusst. Hat sich wohl bis Thüringen noch nicht rumgesprochen... Bin nebenamtlich Organist & Chorleiter. Was mach ich nun??
...zerknirscht singend: EG-80 O Traurigkeit, o Herzeleid
Grüße vom Thomas
Als Organist UND Chorleiter bist du doch auf der sicheren Seite! Jedenfalls wenn dein Auftraggeber (sprich Kirchengemeinde) als Organist und Chorleiter der gleiche ist.Gruß
Peter
Hallo,
richtig, du berechnest bei den Chorproben einfach 3 Diensteinheiten und spielst dafür die Vorabendmesse umsonst.....
Grüße Franz (der verdammt viele Chorproben abrechnet)
Aus gegebenem Anlaß - Fortsetzung
3rd_astronaut, Dienstag, 01. November 2011, 21:26 (vor 5425 Tagen) @ willscher
Dumme Fragen, weil ich noch nie jemand getroffen habe, der die Thematik verstanden hat:
- worin liegt denn überhaupt der Vorteil der selbstständigen Tätigkeit (keine Sozialversicherung? aber dafür Umsatzsteuer? keine Lohnsteuer?)
- was passiert, wenn man als Organist mehr als den Freibetrag (ist glaub ich erhöht über diese 1848€) verdient? Man muss es sicher versteuern (Anlage N? Anlage S?), Sozialbeiträge fallen ja laut dem pdf nicht an bis 6648€.
- was ändert sich für den Arbeitgeber, wenn der Organist oberhalb des Freibetrags verdient?
- und woher soll der Organist zu Jahresanfang wissen, wieviel er verdienen wird? (also zumindest ich muss angeben, ob ich den Freibetrag sprengen werde).
- kann man die ELENA-Daten irgendwo einsehen? Es ist für mich reichlich intransparent, wieviel ich eigentlich verdiene als Vertretungsorganist in zig Kirchen und 2 Konfessionen...
Ok, das wird hier keiner ausführlich beantworten wollen, aber vielleicht hat jemand noch mehr Links wie den Musica-Sacra-Artikel...
Aus gegebenem Anlaß - Fortsetzung
FranzS.
, Dienstag, 01. November 2011, 22:07 (vor 5425 Tagen) @ 3rd_astronaut
bearbeitet von FranzS., Dienstag, 01. November 2011, 22:12
Ok, das wird hier keiner ausführlich beantworten wollen, aber vielleicht hat jemand noch mehr Links wie den Musica-Sacra-Artikel...
Hallo,
also ich kenne nur das hier, demnach gibt es keinen "Künstlerfreibetrag" mehr, sondern es muss ein Arbeitsvertrag geschlossen werden, wenn überwiegend Organistendienste geleistet werden. Über die Freibeträge kann das Finanzamt Auskunft geben, ich glaube Studenten haben höhere Freibeträge (hoffe ich jetzt mal).
Grüße
Franz
edit,
irgendwie ist der aktuelle Artikel nicht mehr auf der Hompage des Diözesanreferats.
Aus gegebenem Anlaß - Fortsetzung
BourdonCéleste, Dienstag, 01. November 2011, 23:44 (vor 5425 Tagen) @ FranzS.
bearbeitet von BourdonCéleste, Dienstag, 01. November 2011, 23:56
"Sobald aber die Entlohnung für Organistendienste 1.848 Euro pro Jahr überstieg, musste ein Anstellungsvertrag geschlossen werden."
"Kirchenmusiker/-innen mit C-Prüfung: 17,50 Euro
Kirchenmusiker/-innen mit B-Prüfung: 24,00 Euro"
(http://www.kirchenmusik-regensburg.de/allgemeine-informationen.html)
Also, wer - mit C-Schein - über hundert Dienste im Jahr (also zwei pro Wochenende) haben müsste, um diese Grenze zu überschreiten, dürfte ja nun wirklich als in den Betriebsablauf eingegliedert anzusehen und schon deswegen Arbeitnehmer sein. Ob er die Lieder selbst aussuchen darf oder nicht, sollte eine in der Gesamtbetrachtung zurücktretende Marginalie darstellen. Zudem wird er keine nennenswerten weiteren Auftraggeber haben, Stichwort Scheinselbständigkeit. Für Hobbyorganisten schon mangels Masse nicht relevant und für Nebenamtler folgerichtig. Nebenamt = Amt = Arbeitsverhältnis, mal ganz plakativ und ohne juristische Differenzierung in den Raum gestellt. Wo also ist das Problem? Bitte keine arbeitsrechtlichen Vertiefungen (ich weiß schon, warum ich arbeitsrechtliche Mandate vermeide, diesem diffusen und rechtssprechungszerhackten Rechtsgebiet begegne ich mit gewissem Ekel) um diese Uhrzeit, aber ein paar Anmerkungen kann ich mir dennoch nicht verkneifen:
Ein Freiberufler (Freiheit und Kirche = contradictio in adiecto) muss in Abgrenzung zum Arbeitnehmer noch weit mehr Kriterien erfüllen, die auch mir im liturgischen Dienst höchst fraglich erscheinen:
- Freie Einteilung der Arbeitszeit? ("Hochwürden, nächsten Sonntag spiele ich die 10:00h Messe erst um 11:29h und übrigens auch nicht in der Kirche, sondern in der Friedhofskapelle, wenns beliebt, da ist besser geheizt")
- Keine Eingliederung in den Betriebsablauf? Hehe, klar, vor allem bei Katholens...
- Eigene Arbeitsmittel? "Hochwürden, gleich kommen die Orgelbauer, wir würden für das Hochamt gerne Hauptwerk und Schwellwerk meiner Reiseorgel im Altarraum aufstellen und das Fernwerk in den Beichtstuhl, ist Ihnen das recht?".
- Keine Weisungsgebundenheit? "Nö, Halleluja mag ich nich, jibbet nich."
- Tätigwerden für andere Auftraggeber? Schwierig bei über hundert Diensten im Jahr beim selben Auftraggeber, wenn man obige Grenzen überschreitet.
Die Abgrenzung des BSG zur Weisungsgebundenheit Chorleiter vs. Organist ist freilich ebenso schwer nachvollziehbar, wie manch andere höchstrichterliche Entscheidung - aber so ist das eben in einem Rechtsstaat, damit sind die Kirchenmusiker wahrlich nicht alleine...
Aber ist es nicht eine Diskussion um des Kaisers Bart? Wo sind die Nachteile eines Arbeitsverhältnisses angesichts der genannten Freibeträge und bürokratischen Erleichterungen in der geringfügigen Beschäftigung? Arbeitsverhältnisses haben ja auch gewisse schützende Wirkungen und Vorteile (z.B. gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz, betriebliche Übung, bezahlter Urlaub, Diskriminierungs- und Schikaneverbote (ja, auch in der Kirche!) und so weiter).
Ich habe das Urteil und seine Gründe nicht recherchiert, aber nach Lektüre des weiter oben verlinkten MS-Artikels kommt mir ein ganz anderer Aspekt in den Sinn:
"Die Organistentätigkeit stellt – jedenfalls in den verhandelten Fällen mit unregelmäßigen Einsätzen als Organist – pro einzelnem Gottesdienst eine kurzfristige Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV dar."
KurzFRISTIGE Beschäftigung ist ein BEFRISTETES Arbeitsverhältnis, dessen Befristung nach dem TzBFG nur schriftlich wirksam ist - und das nach ständiger Rechtsprechung des BAG auch nur im voraus.
Wer also nicht vor der Messe einen befristeten Arbeitsvertrag unterschreibt, müsste ansich mit Drücken der ersten Taste als unbefristet beschäftigt gelten, einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung haben und dem Kündigungsschutz unterliegen.
Arbeitsrechtlich veranlagte Kollegen vor, ist das folgerichtig?
Fragt sich, gähnend,
BC
Aus gegebenem Anlaß - Fortsetzung
untersatz32
, Amriswil, Dienstag, 01. November 2011, 23:50 (vor 5425 Tagen) @ BourdonCéleste
Ich schmeiss mich weg! Das ist ja der helle Wahnsinn!!
Bourdon Celeste: Super erfasst!
Da brauchst du ja als Nebenamtler regelrecht nen Rechtsberater, um mittlerweile durchzusteigen...
Da hat der Staat Kirchens wohl keinen Gefallen getan.... ?!
--
Thomas Haubrich
Aus gegebenem Anlaß - Fortsetzung
BourdonCéleste, Dienstag, 01. November 2011, 23:54 (vor 5425 Tagen) @ untersatz32
*lach*
Ich überlege mir grad das Amusement einer Feststellungsklage gegen die mich nebenamtlich ohne entsprechenden formwirksam befristeten Arbeitsvertrag beschäftigende Kirchenstiftung auf Fortbestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses.
Nur mal so zum Spaß.
Nein, mach ich nicht, dafür sind der betroffene Hauptamtler und sein Pfarrer dort zu viel nett, und an denen geht sowas ja immer aus - im spaßbefreiten Umfeld diözesaner Rechtspraxis.
Aus gegebenem Anlaß - Fortsetzung
untersatz32
, Amriswil, Mittwoch, 02. November 2011, 00:05 (vor 5425 Tagen) @ BourdonCéleste
...das wär doch mal was mit der Feststellungsklage... - leider trifft's dann immer die Falschen...
Faktum ist doch wahrscheinlich, dass das Ganze ins Rollen kam, weil irgendein schlauer Rendant oder Bistums-/oder Landeskirchen-Sparfuchs sich mal gedacht hat:
"Prima, da können wir doch mal die normalen Feld-Wald-und-Wiesen-Organisten - die ja sooooo bombig und überdurchschnittlich verdienen... - nochmals herunterstufen auf eine angeblich "nicht selbstständige (weil Liedplan-weisungsgebundene)" Tätigkeit - Super: wieder vieeel Geld eingespart...
Leider kommt dann wohl so mancher nebenamtliche Organist auf die Idee, sich den ganzen Aerger doch gleich auch ganz zu sparen....
Holzhammer erwache, wie mein alter Lateinlehrer zu sagen pflegte.
--
Thomas Haubrich
Aus gegebenem Anlaß - Fortsetzung
elsenp, Mittwoch, 02. November 2011, 06:04 (vor 5425 Tagen) @ BourdonCéleste
Ja, da schlägt das Juristenherz gleich schneller, gell?
Aber im Ernst: Für 17,50 EUR gleich einen Steuerberater oder Juristen engagieren? Das ist Deutschland und seine "leicht" überfrachtete Sozialabgaben- und Steuergesetzgebung!
Übrigens habe ich das Gefühl, dass man auf der katholischen Seite weit mehr Aufwand betreibt, alle diese Regelungen einzuhalten, als bei den protestantischen Auftraggebern. Da bekam ich meinen Lohn, ähh, mein Honorar, noch ziemlich einfach aufs Konto überwiesen.
Herzlichen Gruß, besonders an alle Halb- und Volljuristen
Peter
Aus gegebenem Anlaß - Fortsetzung
Tabernakelwanze
, Niederrhein, Mittwoch, 02. November 2011, 12:00 (vor 5424 Tagen) @ elsenp
Ich wurde in diesem Sommer angefragt, ob ich 3 kath. Orgelvertretungsdienste übernehmen könnte. Die zuständige Rendantur verlangte dafür von mir den Sozialversicherungsausweis, eine Steuerkarte, und meine Unterschriften unter ein mehrseitiges Vertagswerk - ich hab es dann gelassen, die spinnen doch! Eigentlich sollten alle Nebenamtler oder Vertretungsorganisten einfach streiken. Es würde in vielen Kirchen sehr still!
Aus gegebenem Anlaß - Fortsetzung
3rd_astronaut, Mittwoch, 02. November 2011, 20:05 (vor 5424 Tagen) @ Tabernakelwanze
Wo sind die Nachteile eines Arbeitsverhältnisses angesichts der genannten Freibeträge und bürokratischen Erleichterungen in der geringfügigen Beschäftigung? Arbeitsverhältnisses haben ja auch gewisse schützende Wirkungen und Vorteile (z.B. gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz, betriebliche Übung, bezahlter Urlaub, Diskriminierungs- und Schikaneverbote (ja, auch in der Kirche!) und so weiter).
Auch das ist ein Teil meiner Fragen: was exakt ändert sich für AN und AG durch Schließen eines Vertrags? Muss der AG Sozialbeiträge abführen (pauschaliert wie bei Minijob?)?
---
tabernakelwanze: der streik trifft doch die falschen. zumindest die RK hat jahrelang (zwar lächerlich kleine) honorare aus schwarzen kassen ohne unterschrift o.ä. ausgezahlt. da das ja geradezu eine einladung zum abgabenhinterziehen ist, gab es diversen ärger durch rententräger und finanzämter nach steuerprüfung in mehreren bistümern (eichstätt z.b.).
seitdem wird z.b. im bistum mainz zentral bezahlt durch mainz. damit wird es transparent für FA und musiker. in anderen bistümern zahlt weiter jede kirchenstiftung separat. durch elena wird es evtl fürs finanzamt transparent, aber nicht für den musiker.
Aus gegebenem Anlaß - Fortsetzung
Kirnberger, Donnerstag, 03. November 2011, 11:28 (vor 5423 Tagen) @ 3rd_astronaut
Mal wieder zu den Fakten zurück:
- Der größte Teil der Orgelaushilfen und C-Musiker geht noch einem geregelten Hauptberuf nach. Für all diese gilt nach wie vor die Übungsleiterpauschale von € 2100,- steuerfreier Aufwandsentschädigung im Jahr, Höhe frei verhandelbar.
- Was teuer ist und was nicht: Glaubt Ihr ernsthaft, es kommt einer Kirchengemeinde günstiger, wenn man die Steuer- und Nachweispflicht nicht auf den Musiker abwälzt, sondern einem C-Musiker einen tariflichen Lohn inkl. aller Sozialleistungen, Arbeitsplatzbeschreibung, Mitgliedschaft in der Mitarbeitervertretung etc. stellen muß? Unter dem Strich sieht man natürlich sofort, dass beide Seiten zunächst benachteiligt erscheinen: Die Gemeinde muß deutlich tiefer in die Tasche greifen, aber der Musiker bekommt deutlich weniger heraus. Das ist der Preis für Sozialleistungen....
Aus gegebenem Anlaß - Fortsetzung
BourdonCéleste, Donnerstag, 03. November 2011, 11:37 (vor 5423 Tagen) @ Kirnberger
Das ist der Preis für Sozialleistungen....
Ja, eben. Von denen ein Sozialstaat und das Gemeinwohl lebt - falls es jemanden interessiert...
Aus gegebenem Anlaß - Fortsetzung
3rd_astronaut, Donnerstag, 03. November 2011, 16:31 (vor 5423 Tagen) @ BourdonCéleste
Das ist der Preis für Sozialleistungen....
Ja, eben. Von denen ein Sozialstaat und das Gemeinwohl lebt - falls es jemanden interessiert...
Wie Kirnberger schrieb, haben viele der Nebenamtler ein "Hauptamt"...
Da ich gelesen habe, dass die ELENA-Daten bislang nur zur Bewilligung von Leistungen durch die Bundesagentur für Arbeit herangezogen werden, werde ich bis auf weiteres so verfahren wie bisher.
Aus gegebenem Anlaß - Fortsetzung
flautado, Samstag, 05. November 2011, 19:10 (vor 5421 Tagen) @ willscher
Hallo Zusammen
Heute Abend beim Verrichten meiner "weisungsgebundenen" Dienste kam mir nach dem Singen der Psalmverse und des Halleluja der Gedanke: Wie ist das eigentlich, wenn der weisungsgebundene Nebenamtler auch in Universalperson als Kantor fungiert? Ist der Kantor ebenfalls weisungsgebunden oder geniesst er die künstlerischen Freiheiten eines Chorleiters?
Bin mal auf Eure Meinungen oder auch Euer Wissen gespannt.
Es grüsst in die Runde
flautado