Becherlängen
Die Becherformen und -längen bei Zungenstimmen bestimmen bekanntermaßen maßgeblich den Klang einer Zungenpfeife. Schon bei Adelung (und wahrscheinlich in noch älteren Büchern wie dem Töpfer oder auch gar dem Bedos, diese Werke kenne ich jedoch nicht und kann daher darüber nichts sagen) steht geschrieben, dass die "volle Länge" bei trichterförmigem Schallbecher (z. B. Trompete) etwa 7/8 der Länge von Prinzipalpfeifen beträgt, d. h. eine Trompete 8' hat bei "voller Länge" eine Becherlänge von 7', wohingegen bei zylindrischen Schallbechern die Hälfte der jeweiligen Prinzipal-Länge anzusetzen ist (also Becherlänge 4' bei z. B. Dulzian 8'). Eine kleine Übersicht hierzu findet sich übrgens bei Wikipedia.
Schaue ich nun in die eben verlinkte Disposition der in Bergen-Enkheim geplanten Orgel, so lese ich da beim Horn 8', dass es ab a1 doppelte Becherlänge, ab a2 sogar vierfache Becherlänge erhalten soll.
Mir begegnet hier der Hinweis auf eine vierfache Becherlänge zum ersten Mal. Sind euch weitere Beispiele bekannt?
Auffällig finde ich hier auch, dass innerhalb des kleinen Abstands von nur einer Oktave gleich ein doppelter Bauartwechsel stattfindet: einfache Länge bis gis1 - doppelte ab a1 - vierfache ab a2. Ist das nicht ein wenig dicht zusammen?
Der oben verlinkte Wikipedia-Artikel spricht außerdem etwas weiter oben von einer "maximalen Becherlänge" für Zungenpfeifen, etwa nachdem Motto: Kürzer kann ein Zungenbecher immer sein, es geht sogar ganz ohne, aber die "maximale Länge" darf er nicht überschreiten. Leider wird nicht erwähnt, wie lang die "maximale Länge" ist. Bestimmt kann mit da jemand helfen! (Allerdings liegt ja aufgrund der Anmerkung in der Dispo schon einmal nahe, dass die "maximale Länge" (wenn es die in dieser Form überhaupt gibt) mit der vierfachen Länge noch nicht erreicht ist...)
Fragen über Fragen ... Orgelbauer, bitte helft mir!
Besten Dank im Voraus!
LG
Jörg