Orgelmuseum Kelheim in Schwierigkeiten

MartinH, Samstag, 05. Oktober 2024, 17:22 (vor 708 Tagen) @ Gast

Im Zweifelsfall zaehlt dass, was schriftlich vereinbart wurde. Und da ist es eigentlich grob fahrlaessig, dass bei Gruendung keine entsprechenden Vertraege aufgesetzt wurden!

Ich weiß nicht so recht, kann man da nicht auf die jahrzehntelang gelebte Praxis "abstellen"? Viele Verträge können durchaus wirksam ohne Schriftform geschlossen werden: mündlich, oder einfach nur durch konkludentes Handeln. Oder nicht?
Abgesehen davon können Verträge (ohne festgelegte Laufzeit) doch auch aufgekündigt/verändert werden.
Was wollen die eigentlich stattdessen dort haben? Oder nur "andere Nasen"? Was ich auch unmöglich finde, sind Kosten von fast 6000 EUR für diesen Popelvergleich (ungleich Urteil!). Da kann mir keiner erzählen, dass der besonders zeit-/arbeitsaufwendig war. Da lassen die fürstlich bezahlten Herren Anwälte ein paar Vordrucke aus dem Rechner. Dazu noch ein, zwei offensichtlich fragwürdige eidesstattliche Versicherungen. Und das soll 6000 EUR "wert" sein (wohl durch den Streitwert?)?
Hätte man auf einem Urteil bestanden, wäre es wohl noch teurer geworden?
Auch noch nach Klagezustellung hätte man das ja noch abwenden können. Daas das "so ausgeht", dürfte ja wohl jedem klar gewesen sein. Schlief da das Bistum - oder freuen die sich evtl. an Knatsch? Wie gesagt: nur kopfschüttel.


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