Ungebetene (Video-)Aufnahmen II

VoxCoelestis, Mittwoch, 24. Juli 2024, 23:33 (vor 782 Tagen) @ jori

Klar steht das Recht zur Veröffentlichung in dieser Konstellation auf deiner Seite - das ist hier ja schon hinlänglich beschrieben worden.
Für eine gangbare Lösung, die allen Interessen gerecht wird, halte ich es, dass die Mitwirkenden im Gottesdienst auch ein Veto-Recht haben und nach dem Gottesdienst mitteilen können, was bitte nicht veröffentlicht werden soll - aus welchen Gründen auch immer (auch einem Geistlichen kann mal ein missverständlicher Satz über die Lippen rutschen….).
Ein Gottesdienst muss nicht 1:1 veröffentlicht werden. Das Orgelspiel am Ende oder am Anfang lässt sich auch mal durch das Glockenläuten ersetzen, nicht jedes Gemeindelied muss unbedingt auf YouTube verewigt werden und nicht jede Musik zur Eucharistie muss von vorne bis hinten veröffentlicht werden.
So kenne ich es aus einer und so halte ich es auch für sinnvoll.
Denn nicht zuletzt: dass sich Gemeinden für solche digitalen Projekte geöffnet haben, halte ich für einen der sehr wenigen positiven Aspekte der Coronazeit.

Aber jeder, der auch mal etwas Musik aufgenommen hat, weiß wie fast abgrundtief schwer es ist, Musik so auf den Punkt zu bringen, dass sie z.B auch den eigenen Ansprüchen genügt, auf einem Medium festgebannt zu werden. Auch Hauptamtlichen fällt das nicht immer leicht. Und die Aufnahme nimmt etwas die „Risikofreude“, mal am oberen Limit der eigenen Fähigkeiten zu spielen. Maßstab und Gefahr ist, dass eher „auf Sicherheit“ gespielt wird.


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