Bootlegging - Mitschnitte von Live-Konzerten

Flûte harmonique, Mittwoch, 27. August 2014, 09:36 (vor 4453 Tagen)
bearbeitet von Flûte harmonique, Mittwoch, 27. August 2014, 11:09

Im Zusammenhang mit diesem Fall finde ich den folgenden Text von 2005 lesenswert. Er stammt noch aus der Zeit vor der weiteren Verbreitung von Multimedia-Smartphones und portablen Digitalrecordern von Zoom und anderen Herstellern. Hat sich die Rechtslage innerhalb der letzten neun Jahre bezüglich Bootleg Recordings wesentlich verändert?

Gruß,
Martin

Bootlegging - Mitschnitte von Live-Konzerten

Karsten @, Mittwoch, 27. August 2014, 12:01 (vor 4453 Tagen) @ Flûte harmonique

Im Zusammenhang mit diesem Fall finde ich den folgenden Text von 2005 lesenswert. Er stammt noch aus der Zeit vor der weiteren Verbreitung von Multimedia-Smartphones und portablen Digitalrecordern von Zoom und anderen Herstellern. Hat sich die Rechtslage innerhalb der letzten neun Jahre bezüglich Bootleg Recordings wesentlich verändert?

Kompakte, unauffällig Aufnahmegeräte gab es schon vor 2005 (Minidisc etc.)
Erfordert die Praxis denn eine Änderung?

Gruß
Karsten

Bootlegging - Mitschnitte von Live-Konzerten

untersatz32, Freitag, 29. August 2014, 20:17 (vor 4451 Tagen) @ Karsten

ZoomH4 und H6 new = Klasse!

Natürlich NICHT ungefragt!!!

THomas

nein - illegal

samuelscheidt, Mittwoch, 27. August 2014, 23:52 (vor 4452 Tagen) @ Flûte harmonique

...und abgesehen davon: "hervorragende" Tonqualität, wie im zitierten Artikel geschrieben wird... *hüstel* - das bekommt man unbemerkt nicht hin.

nein - illegal

Karsten @, Donnerstag, 28. August 2014, 00:03 (vor 4452 Tagen) @ samuelscheidt

...und abgesehen davon: "hervorragende" Tonqualität, wie im zitierten Artikel geschrieben wird... *hüstel* - das bekommt man unbemerkt nicht hin.

Es ist halt die Frage, was man unter "hervorragend" versteht. Sicher wird man keinen Dolby Surround Klang erhalten. Auch Nebengeräusche kommen zwangsläufig dazu. Aber das macht eben auch den "Flair" solcher Piratenmitschnitte, sei es im Opernhaus, Liederabend oder Konzerthalle, aus. Man bekommt einen guten Raumklang, Übersteuern ist auch schwierig (wenn man nicht gerade eine Orgel vom Kaliber der Domorgel hat) und ohne großes Rauschen. Wer wirklich Ahnung von Musik und gute Ohren hat, nimmt auch aus einer technisch "schlechten" Aufnahme alle musikalische Qualität mit.

Es lohnt wieder ein Blick über den Tellerrand, z.B. zu den Gesangsfreaks, die ja häufig noch durchgeknallter sind als wir Orgel-Aficionados. Was es da an Bootlegs (nicht nur Radiomitschnitte, wo der Sender ja für manierliche Qualität sorgt, sondern wirklich aus dem Zuschauerraum) gibt, ist der pure Wahnsinn. Und bei aller rechtlichen und künstlerischen Problematik - um so manchen Bootleg der es dort auf CD geschafft hat, muss man verdammt froh sein...

Gruß
Karsten

nein - illegal

samuelscheidt, Donnerstag, 28. August 2014, 00:14 (vor 4452 Tagen) @ Karsten

Man bekommt einen guten Raumklang

naja - höchstens zufällig...

Und bei aller rechtlichen und künstlerischen Problematik - um so manchen Bootleg der es dort auf CD geschafft hat, muss man verdammt froh sein...

ja, das ist wahr! Volle Zustimmung.
Leider sind künstlerischer Wert/Qualität und Rechtslage halt zwei verschiedene Dinge -_-

Bootlegging - Mitschnitte von Live-Konzerten

Wolfgang Gourgé @, Donnerstag, 28. August 2014, 00:38 (vor 4452 Tagen) @ Flûte harmonique
bearbeitet von Wolfgang Gourgé, Donnerstag, 28. August 2014, 00:42

Im Zusammenhang mit diesem Fall finde ich den folgenden Text von 2005 lesenswert. Er stammt noch aus der Zeit vor der weiteren Verbreitung von Multimedia-Smartphones und portablen Digitalrecordern von Zoom und anderen Herstellern. Hat sich die Rechtslage innerhalb der letzten neun Jahre bezüglich Bootleg Recordings wesentlich verändert?

Gruß,
Martin

...nein. Allerdings habe ich Zweifel, ob eine illegale Aufnahme auch eine Vervielfältigung *des Musikstücks* ist, wie es in dem von Dir verlinkten Text heißt - darunter würde ich primär das Kopieren der Noten verstehen, nicht das Mitschneiden einer Aufführung. Mag aber sein, daß ich das falsch sehe; ohne Blick in wenigstens einen der Kommentare zum Urheberrechtsgesetz läßt sich das nicht sagen.

Auf jeden Fall verletzt das illegale Mitschneiden die Rechte des Aufführenden, darüberhinaus diejenigen des Veranstalters bzw. des Inhabers des Hausrechts, denn das Aufnehmen ist regelmäßig nicht erlaubt.

Strenggenommen fallen auch Handy-Aufnahmen darunter. Aber will man das im Ernst verfolgen? Kontrollieren oder verhindern kann man das kaum. Außerdem ist die Aufnahmequalität meist so dürftig, daß man außer einem reduzierten und alles andere als optimal ausgesteuerten Klangeindruck nicht so sehr viel mitbekommt. Da wird die Physik wohl auch weiterhin limitierend wirken - so gut Handykameras mittlerweile bei Helligkeit auch sind, liefern sie bei schlechtem Licht trotzdem nur "Rauschware" aufgrund ihrer Mini-Sensoren, und bei den Handy-Mikrophonen dürfte es sich bei schwierigen Aufnahmebedingungen ähnlich verhalten.

Wenn's nur um Handy-Clips geht, würde ich Bootlegs deshalb hinnehmen. Man kann hier gut erleben, wie eine seit Jahrzehnten gleiche Gesetzeslage mit den infolge des technischen Fortschritts sich ändernden sozialen Gewohnheiten zu kollidieren beginnt - "Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage...", sagt Mephisto; Goethe kannte zwar noch keine Handys, aber die Grenzen seines Fachs hat auch er schon gesehen. (Btw: ist das nicht das Schöne an den Klassikern? Man kann auch heutige Probleme mit ihnen umschreiben und womöglich sogar lösen.)

Gruß,
Wolfgang

Bootlegging - Mitschnitte von Live-Konzerten

Karsten @, Donnerstag, 28. August 2014, 00:53 (vor 4452 Tagen) @ Wolfgang Gourgé

Strenggenommen fallen auch Handy-Aufnahmen darunter. Aber will man das im Ernst verfolgen? Kontrollieren oder verhindern kann man das kaum.

Selbstverständlich kann man die Verwendung von Mobiltelefonen und anderen technischen Geräten während eines Konzertes sanktionieren...

Spaß beiseite: E gibt ja Fälle, wo Musiker Konzerte abgebrochen haben, weil mitgefilmt wurde. Zu recht. Auf jedem Programmzettel im Konzertsaal oder Opernhaus steht standardmäßig, dass Aufnahmen jeglicher Art nicht gestattet sind...

Außerdem ist die Aufnahmequalität meist so dürftig, daß man außer einem reduzierten und alles andere als optimal ausgesteuerten Klangeindruck nicht so sehr viel mitbekommt. Da wird die Physik wohl auch weiterhin limitierend wirken - so gut Handykameras mittlerweile bei Helligkeit auch sind, liefern sie bei schlechtem Licht trotzdem nur "Rauschware" aufgrund ihrer Mini-Sensoren, und bei den Handy-Mikrophonen dürfte es sich bei schwierigen Aufnahmebedingungen ähnlich verhalten.

Die Aunfahmequaöität spielt erst mal keine Rolle. Wie gesagt, der Profi hört auch aus schlechten Aufnahmen alles für ihn relevante heraus. Man denke nur an die frühen verrauschten Monoaufnahmen.
Und oft sind es ja auch nicht nur die positiven Momente, sondern auch die Pannen. Ein Sänger/Sängerin, der/die indisponiert ist aber trotzdem Auftritt um die Vorstellung zu retten möchte natürlich nicht der Nachwelt durch so einem Mitschnitt erhalten werden.

Wenn's nur um auf youtube hochgeladene Handy-Clips geht, würde ich Bootlegs deshalb hinnehmen. Man kann hier gut erleben, wie eine seit Jahrzehnten gleiche Gesetzeslage mit den infolge des technischen Fortschritts sich ändernden sozialen Gewohnheiten zu kollidieren beginnt - "Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage...", sagt Mephisto; Goethe kannte zwar noch keine Handys, aber die Grenzen seines Fachs hat auch er schon gesehen. (Btw: ist das nicht das Schöne an den Klassikern? Man kann auch heutige Probleme mit ihnen umschreiben und womöglich sogar lösen.)

Egal womit aufgenommen wird - das grundsätzliche Problem (keine Genehmigung auf Seiten der Ausführend bzw. Rechteinhaber etc.) bleibt ja bestehen.

Gruß
Karsten

Bootlegging - Mitschnitte von Live-Konzerten

Flûte harmonique, Donnerstag, 28. August 2014, 10:44 (vor 4452 Tagen) @ Wolfgang Gourgé

Im Zusammenhang mit diesem Fall finde ich den folgenden Text von 2005 lesenswert. Er stammt noch aus der Zeit vor der weiteren Verbreitung von Multimedia-Smartphones und portablen Digitalrecordern von Zoom und anderen Herstellern. Hat sich die Rechtslage innerhalb der letzten neun Jahre bezüglich Bootleg Recordings wesentlich verändert?

Gruß,
Martin


...nein. Allerdings habe ich Zweifel, ob eine illegale Aufnahme auch eine Vervielfältigung *des Musikstücks* ist, wie es in dem von Dir verlinkten Text heißt - darunter würde ich primär das Kopieren der Noten verstehen, nicht das Mitschneiden einer Aufführung. Mag aber sein, daß ich das falsch sehe; ohne Blick in wenigstens einen der Kommentare zum Urheberrechtsgesetz läßt sich das nicht sagen.

Auf jeden Fall verletzt das illegale Mitschneiden die Rechte des Aufführenden, darüberhinaus diejenigen des Veranstalters bzw. des Inhabers des Hausrechts, denn das Aufnehmen ist regelmäßig nicht erlaubt.

Strenggenommen fallen auch Handy-Aufnahmen darunter. Aber will man das im Ernst verfolgen? Kontrollieren oder verhindern kann man das kaum. Außerdem ist die Aufnahmequalität meist so dürftig, daß man außer einem reduzierten und alles andere als optimal ausgesteuerten Klangeindruck nicht so sehr viel mitbekommt. Da wird die Physik wohl auch weiterhin limitierend wirken - so gut Handykameras mittlerweile bei Helligkeit auch sind, liefern sie bei schlechtem Licht trotzdem nur "Rauschware" aufgrund ihrer Mini-Sensoren, und bei den Handy-Mikrophonen dürfte es sich bei schwierigen Aufnahmebedingungen ähnlich verhalten.

Wenn's nur um Handy-Clips geht, würde ich Bootlegs deshalb hinnehmen. Man kann hier gut erleben, wie eine seit Jahrzehnten gleiche Gesetzeslage mit den infolge des technischen Fortschritts sich ändernden sozialen Gewohnheiten zu kollidieren beginnt - "Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage...", sagt Mephisto; Goethe kannte zwar noch keine Handys, aber die Grenzen seines Fachs hat auch er schon gesehen. (Btw: ist das nicht das Schöne an den Klassikern? Man kann auch heutige Probleme mit ihnen umschreiben und womöglich sogar lösen.)

Gruß,
Wolfgang


Ich kann nur für meine Person sprechen, aber ich möchte nicht, dass meine Konzerte ohne meine Kenntnis mitgeschnitten und öffentlich zugänglich gemacht werden, egal ob als Audio oder Video. Es war schon eine sehr unangenehme Überraschung, vor einigen Jahren Ausschnitte aus meinen CDs auf YouTube zu entdecken, wogegen ich mich umgehend gewehrt habe.

Gruß,
Martin

Bootlegging - Mitschnitte von Live-Konzerten

untersatz32, Freitag, 29. August 2014, 20:14 (vor 4451 Tagen) @ Flûte harmonique

Deswegen frage ich als Veranstalter "meine" Interpreten immer, und gebe die Mitschnitte nur an dieselben bzw. auf Nachfrage bei denselben weiter ;-) :-)

Urheberrechtliche Grüsse

Thomas

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