Wenn sich die Belegschaft ändert
Es mag ganz verschiedene Gründe geben, warum sich der Auftraggeber (Kirchengemeinde, Hochschule, Konzerthalle) nach einer Ausschreibung für die eine Orgelbaufirma entscheidet: der beste Entwurf, der günstigste Preis, das beste Konzept, die Reputation, der Liefertermin, vielleicht sogar das Klangbild. Manchmal kann aber auch das Team ausschlaggebend sein, zum Beispiel ein besonders guter Intonateur (meines Wissens war das ausschlaggebend bei der Auftragsvergabe an Späth/Freiburg bei der Orgelmaßnahme im Hamburger Michel).
Wenn jetzt in einer Firma ein bedeutender Anteil fähiger Leute den Betrieb verlässt, kann es für den Auftraggeber schon eine Enttäuschung werden, falls die verbleibende Belegschaft nicht die gleiche Qualität (oder einfach den ursprünglich gewünschten Stil) liefern kann. Wahrscheinlich hat der Auftraggeber da aber keine Möglichkeit, aus dem Vertrag wieder herauszukommen, er hat den Auftrag ja an eine Firma und nicht an spezielle Fachleute gegeben, oder sehe ich das falsch?
Ich habe mich das gefragt, als es um den Umbau der Hildesheimer Domorgel ging. Das repräsentative Projekt ging an die Firma Seifert, die aber jetzt mit einer anderen Mannschaft antritt, als zur Auftragsvergabe zur Verfügung stand. Man darf gespannt sein, ob das Niveau etwa von Speyer auch in Hildesheim gehalten werden kann.
(Ich spiele morgen ein Konzert auf einer Seifert-Orgel von 2004. Klanglich gut gemacht, aber mit erstaunlichen Problemen in der Technik: einzelne Register gehen im Setzer nicht immer mit, der 0-Knopf funktioniert nicht, die Suboktavkoppel zieht nicht genug, so bekommen die Pfeifen nicht genug Wind. Das kann man alles regulieren, aber normalerweise erlebe ich so etwas bei im Grunde neuen Orgeln nicht.)
Wenn sich die Belegschaft ändert
Wenn jetzt in einer Firma ein bedeutender Anteil fähiger Leute den Betrieb verlässt, kann es für den Auftraggeber schon eine Enttäuschung werden, falls die verbleibende Belegschaft nicht die gleiche Qualität (oder einfach den ursprünglich gewünschten Stil) liefern kann. Wahrscheinlich hat der Auftraggeber da aber keine Möglichkeit, aus dem Vertrag wieder herauszukommen, er hat den Auftrag ja an eine Firma und nicht an spezielle Fachleute gegeben, oder sehe ich das falsch?
Ab und an habe ich mit öffentlichem Vergaberecht zu tun und habe damit auch teilweise eher 'unangenehme' Erfahrungen machen müssen. Als vereinbart gilt nur das, was schriftlich zuvor fixiert wurde. Daran hat man sich auch im Nachhinein strikt zu halten. Pech nur, dass man nicht in die Zukunft schauen kann.
IANAL, aber mir wurde es grob so erklärt: steht im Vertrag nur 'Bau einer Orgel mit der folgenden Spezifikation', dann hat man schon verloren. Steht da aber als Vertragsbestandteil 'die Intonation erfolgt durch Herrn XYZ', dann könnte man evtl. aus dem Vertrag raus. Mit anderen Worten: man muss sich schon im Voraus (ggf. schon bei der Ausschreibung) gegen jede noch so abstruse Eventualität absichern. Manche Verwaltungen arbeiten (müssen arbeiten?) da streng formaljuristisch und nicht inhaltlich.
Wenn sich die Belegschaft ändert
Wenn jetzt in einer Firma ein bedeutender Anteil fähiger Leute den Betrieb verlässt, kann es für den Auftraggeber schon eine Enttäuschung werden, falls die verbleibende Belegschaft nicht die gleiche Qualität (oder einfach den ursprünglich gewünschten Stil) liefern kann. Wahrscheinlich hat der Auftraggeber da aber keine Möglichkeit, aus dem Vertrag wieder herauszukommen, er hat den Auftrag ja an eine Firma und nicht an spezielle Fachleute gegeben, oder sehe ich das falsch?
Ab und an habe ich mit öffentlichem Vergaberecht zu tun und habe damit auch teilweise eher 'unangenehme' Erfahrungen machen müssen. Als vereinbart gilt nur das, was schriftlich zuvor fixiert wurde. Daran hat man sich auch im Nachhinein strikt zu halten. Pech nur, dass man nicht in die Zukunft schauen kann.IANAL, aber mir wurde es grob so erklärt: steht im Vertrag nur 'Bau einer Orgel mit der folgenden Spezifikation', dann hat man schon verloren. Steht da aber als Vertragsbestandteil 'die Intonation erfolgt durch Herrn XYZ', dann könnte man evtl. aus dem Vertrag raus. Mit anderen Worten: man muss sich schon im Voraus (ggf. schon bei der Ausschreibung) gegen jede noch so abstruse Eventualität absichern. Manche Verwaltungen arbeiten (müssen arbeiten?) da streng formaljuristisch und nicht inhaltlich.
....zunächst eine Bitte: nennt möglichst keine konkreten Namen von Firmen. Damit kann man schnell Arbeitsplätze gefährden, und das möglicherweise zu Unrecht.
Es ist so, wie Du - Karl Josef - es sagst: bestimmte Firmen werden oft wegen ihres Profils bzw. konkreter Personen und hier insbesondere wegen besonders fähiger Intonateure ausgewählt. Im Orgelbauvertrag sollte das ausdrücklich als Vertragsgrundlage bezeichnet werden in Verbindung mit einer Rücktritts- bzw. Kündigungsklausel, falls der betreffende Mitarbeiter nicht mehr zur "Mannschaft" gehört und auch sonst nicht mehr "engagiert" werden kann. Steht so etwas nicht im Vertrag, wird es problematisch.
Gruß,
Wolfgang