Wenn sich die Belegschaft ändert
Es mag ganz verschiedene Gründe geben, warum sich der Auftraggeber (Kirchengemeinde, Hochschule, Konzerthalle) nach einer Ausschreibung für die eine Orgelbaufirma entscheidet: der beste Entwurf, der günstigste Preis, das beste Konzept, die Reputation, der Liefertermin, vielleicht sogar das Klangbild. Manchmal kann aber auch das Team ausschlaggebend sein, zum Beispiel ein besonders guter Intonateur (meines Wissens war das ausschlaggebend bei der Auftragsvergabe an Späth/Freiburg bei der Orgelmaßnahme im Hamburger Michel).
Wenn jetzt in einer Firma ein bedeutender Anteil fähiger Leute den Betrieb verlässt, kann es für den Auftraggeber schon eine Enttäuschung werden, falls die verbleibende Belegschaft nicht die gleiche Qualität (oder einfach den ursprünglich gewünschten Stil) liefern kann. Wahrscheinlich hat der Auftraggeber da aber keine Möglichkeit, aus dem Vertrag wieder herauszukommen, er hat den Auftrag ja an eine Firma und nicht an spezielle Fachleute gegeben, oder sehe ich das falsch?
Ich habe mich das gefragt, als es um den Umbau der Hildesheimer Domorgel ging. Das repräsentative Projekt ging an die Firma Seifert, die aber jetzt mit einer anderen Mannschaft antritt, als zur Auftragsvergabe zur Verfügung stand. Man darf gespannt sein, ob das Niveau etwa von Speyer auch in Hildesheim gehalten werden kann.
(Ich spiele morgen ein Konzert auf einer Seifert-Orgel von 2004. Klanglich gut gemacht, aber mit erstaunlichen Problemen in der Technik: einzelne Register gehen im Setzer nicht immer mit, der 0-Knopf funktioniert nicht, die Suboktavkoppel zieht nicht genug, so bekommen die Pfeifen nicht genug Wind. Das kann man alles regulieren, aber normalerweise erlebe ich so etwas bei im Grunde neuen Orgeln nicht.)