Organistendienst - Einnahmeüberschussrechnung

Uli Skriwan @, Zwischen Inn und Salzach, Samstag, 04. Oktober 2025, 10:25 (vor 386 Tagen) @ friedemannw

Hallo,
neben meinem normalen 40 Stunden-Job begleite ich ca. einmal pro Monat einen Gottesdienst in der ev. Kirche im Nachbarort (ohne Arbeitsvertrag). Nun bekam ich Post vom Finanzamt, dass ich eine Einnahmeüberschussrechnung abgeben soll, da ich eine selbstständige Tätigkeit als Organist ausübe. Ich dachte immer, das wäre über die Übungsleiterpauschale gedeckt?
Hat damit jemand Erfahrung?

Ich würde telefonisch beim FA nachfragen, bzw. erläutern, dass man nicht über der Pauschale von 3000,-€ liegt.
Für meine KiMu-Dienste muss ich mittlerweile Rechnungen an die Pfarrei ausstellen und hab dazu vom FA sogar eine eigene Steuernummer bekommen. Trotzdem haben die bislang noch keine EÜR angefordert und akzeptieren die nachweislose Eintragung in die Steuererklärung.
Viel Erfolg!
Uli


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